Centrosolar-Gläubiger bestimmen gemeinsamen Vertreter

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Im zweiten Anlauf haben die Anleihegläubiger der Centrosolar Group AG einen gemeinsamen Verteter gewählt. Bei einer Präsenz von 44,2 Prozent des Aleihekapitals sei der Rechtsanwalt Christian Becker ermächtigt worden, die Interessen zu vertreten, teilte das insolvente Photovoltaik-Unternehmen mit. Er habe eine Mehrheit von 99,7 Prozent der Stimmen erhalten. Eine erste Anleihegläubigerversammlung war Mitte März wegen mangelnder Teilnahme abgesagt worden. Bei der zweiten Versammlung lag das vorgeschriebene Mindestquorum nur noch bei 25 Prozent. Im nächsten Schritt werde nun der Insolvenzplan auf einer Versammlung aller Gläubiger zur Abstimmung vorgelegt. Dort werde Becker die Anleihegläubiger vertreten. Die Versammlung sei für Mai geplant, teilte Centrosolar weiter mit.

Ende Februar hatte das Photovoltaik-Unternehmen, dass sich derzeit in einem Schutzschirmverfahren befindet, seinen Insolvenzplan veröffentlicht. Er sieht vor, dass im Wesentlichen die Beteiligung an der Centrosolar America, Inc. und damit das US-Geschaft fortgeführt werde. Die Beteiligungen an den nicht insolventen Firmen, Renusol GmbH und Centrosolar Grundstücksverwaltungs GmbH, sollen hingegen verkauft werden. Die Sanierung der operativen Tochtergesellschaften, Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH und Centrosolar AG, erfolge in einem gesonderten Planinsolvenzverfahren und und sei daher nicht berücksichtigt. Sie sollen nach Unternehmensangaben künftig nicht mehr zu Centrosolar Group AG gehören. In dem Plan ist auch ein Kapital- und Schuldenschnitt enthalten. Solch einen Schritt hatte sich der Centrosolar-Vorstand bereits vergangenen Sommer von seinen Aktionären und Gläubigern genehmigen lassen, ehe er sich Mitte Oktober für eine Entschuldung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens entschied. (Sandra Enkhardt)

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