„Schwarzer Dienstag“ für die Photovoltaik

Teilen

Der am Dienstag vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für eine EEG-Reform stößt in der Solarindustrie auf harsche Kritik. „Die Neufassung konterkariere die Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden soll, während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen“, kommentierte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den vorgelegten Entwurf. Die Energiewende werde damit nur ausgebremst, nicht aber preiswerter gemacht. Der Gründer und Vorstandschef und IBC Solar, Udo Möhrstedt, sprach sogar von einem „Schwarzen Dienstag für die Solarwirtschaft“. Bei der Belastung des Eigenverbrauchs werde der Mittelstand klar benachteiligt. Während die Industrie nur 15 Prozent EEG-Umlage bei Eigenverbrauch zahlen soll, müssten alle übrigen mit einer Belastung von 50 Prozent leben. Dies sei ungerecht, so Möhrstedt weiter.

Diese Ungerechtigkeit wird auch vom BSW-Solar abgelehnt. „Mit Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder werden großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe tragen“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Die geplante zusätzliche Kostenbelastung beim Eigenverbrauch würde dazu führen, dass sich die Mehrzahl der künftigen Photovoltaik-Projekte nicht mehr rechne. Zusätzlich werde damit auch die Markteinführung weiterer wichtiger Bausteine für die Energiewende wie Speichertechnologien und Elektromobilität massiv behindert, so Körnig weiter.

Der BSW-Solar und IBC Solar forderten Nachbesserungen im weiteren Gesetzesprozess. Bundestag und Bundesrat müssten gerade die Regelungen beim Eigenverbrauch verhindern. „Dieser Unfug muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt korrigiert werden“, erklärt Möhrstedt dazu. Seine Hoffnung ist, dass das Strucksche Gesetz zum Tragen kommt, wonach kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde.

Beim Verband erwägt man weiterhin eine Verfassungsklage gegen die geplante Belastung des Eigenverbrauchs. Am Mittwoch wird der BSW-Solar gemeinsam mit den Verbraucherschützern die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlichen, die ermittelt hat, ob die Belastung einer Klage standhalten wird. Bei der Umweltorganisation Greenpeace verweist man darauf, dass die EEG-Reformpläne von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, weil sie zugunsten der Atom- und Kohlekraft ausfallen. „Gabriels EEG-Machwerk kollidiert auch mit dem Grundgesetz. Während selbst verbrauchter Strom aus Erneuerbaren Energien zukünftig mit der EEG-Umlage belastet werden soll, gilt das für Kohle- und Atomkraftwerke nicht. Eine Ungleichbehandlung, die dem Grundgesetz widerspricht. Sigmar Gabriels Reform ist nicht nur unsozial, undemokratisch und unökologisch, sie ist auch ein handwerkliches Flickwerk. Gabriel muss aufhören, die Treiber der Energiewende zu bestrafen und die Bremser zu subventionieren, erklärte Greenpeace-Energieexperte Tobias Austrup. Auch Greenpeace hat zu der geplanten EEG-Reform ein juristisches Kurzgutachten beauftragt. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.