Messtechnik zählt

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Das Messkonzept und die Art der Messung bestimmt formal der Messstellenbetreiber, entsprechend den energiewirtschaftlichen Anforderungen. Viele Netzbetreiber versuchen jedoch, obwohl einheitliche Vertragsmuster durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegeben wurden, in den Anlagen zu den Verträgen ihre speziellen Regelungen durchzusetzen. Werden diese Regelungen durch den Messstellenbetreiber akzeptiert, müssen oft aufwendigere Lösungen für Erzeugungsanlagen realisiert werden als nötig. Zum Beispiel müsssen dann in Mehrfamilienhäuser neue Wandlerschränke eingebaut werden, auch wenn sie unserer Ansicht nach überdimensioniert sind. Das ist zwar gemäß der TAB begründet, wenn alle Mieter gleichzeitig mit ihrer vollen Anschlussleistung Strom beziehen und 63-Ampere-Zähler warm werden würden. Messungen zeigen aber, dass zum Beispiel bei 20 Mietparteien nur sehr kurzzeitig maximale Ströme bis 63 Ampere auftreten, die Dauerbelastung aber erheblich geringer ist. Ein innovativer Messstellenbetreiber akzeptiert diese Regelungen nicht und setzt auch bis 100 Ampere direkt messende Zähler ein, anstatt bei 63 Ampere eine Wandlermessung aufzubauen. So können zum Beispiel in einem Sechsfamilienhaus Mehrkosten für einen Messwandlerschrank in Höhe von rund 3.000 Euro eingespart werden. Je nach Objekt muss teilweise erst ab 22 Wohneinheiten eine Wandlermessung eingesetzt werden.

Wie der Messbetrieb ganze Vermarktungskonzepte in Frage stellen kann, zeigt anschaulich die letzte EEG-Novelle, die rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft trat. Danach werden nur noch 90 Prozent des erzeugten Stroms in Photovoltaikanlagen gemäß dem EEG vergütet. Um die PV-Anlage überhaupt noch wirtschaftlich betreiben zu können, ist der Betreiber gezwungen, mindestens zehn Prozent des Stroms anderweitig zu höheren Preisen als den Börsenmittelwert zu vermarkten.

Würde sich der Einspeiser dazu entschließen den Strom in räumlicher Nähe über das öffentliche Netz an andere Haushaltskunden zu liefern, muss der eingespeiste Strom über einen Bilanzkreis abgewickelt werden. Hierzu ist es erforderlich, eine sogenannte registrierende Lastgangmessung (RLM) einzubauen. Die Kosten für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung des Netzbetreibers liegen zum Beispiel bei 700 Euro pro Jahr. Hat die Photovoltaikanlage eine Leistung von elf Kilowattpeak und erzeugt rund 10.000 Kilowattstunden pro Jahr, müssten 1.000 Kilowattstunden an Dritte vermarktet werden. Das bedeutet, dass je gelieferter Kilowattstunde 70 Cent für die RLM-Zählung anfallen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Bilanzierung, Zusatzstrom, Netzentgelte. Das ist wirtschaftlich nicht machbar.

Kaskaden- statt Lastgangmessung

Es gibt etliche weitere Beispiele, bei denen es sehr unterschiedliche Lösungen gibt, wie ein Messkonzept aussehen kann. Auch die Eigenstromnutzung in der Liegenschaft erfordert ein spezielles Messkonzept. Sind unterschiedliche Kombinationen von Erzeugungsanlagen im Einsatz, versuchen viele Netzbetreiber, sehr aufwendige Messkonzepte mit besagten RLM-Messungen zu fordern, welche zu sehr hohen Messkosten führen können und die Eigenstromnutzung unwirtschaftlich werden lassen.

Welche Anforderungen mit dem Messkonzept tatsächlich realisiert werden müssen, war und ist häufig strittig. Ein Messstellenbetreiber, der sich auf Einspeiser spezialisiert hat, kann all die oben genannten Probleme lösen, indem er zum Beispiel weder Summationsgeräte noch registrierende Lastgangzählungen einsetzt und stattdessen eine Kaskadenmessung mit kostengünstigen Arbeitsmengenzählern realisiert. Die Kosten je Zähler belaufen sich damit nur auf rund 20 Euro anstatt zum Beispiel 700 Euro pro Jahr.

Das Messkonzept kann so aufgebaut werden, dass im Falle unterschiedlicher Erzeugungsanlagen mit jeweils unterschiedlichen variablen Erzeugungskosten mit minimalen Messkosten vorrangig immer die wirtschaftlichste Erzeugungsanlage genutzt wird (siehe Grafik).

Um vereinfachte und tragfähige Messkonzepte wie die Kaskadenmessung umsetzen zu können, haben wir für die Interessengemeinschaft unabhängiger Stromerzeuger (IGUS) sowohl über die Bundesnetzagentur wie auch die Clearingstelle EEG an vielen Verfahren mitgewirkt. Ziel war und ist es, für Einspeiser vereinfachte und wirtschaftlich tragfähige Messkonzepte umsetzen zu können.

Hoheit über Reparaturen und Daten

Mit dem Einsatz eines spezialisierten Messstellendienstleisters und Messstellenbetreibers kann jedoch nicht nur ein wirtschaftliches Messkonzept umgesetzt werden. Vermarktet man den Strom über einen Bilanzkreis oder möchte man Zusatzerlöse zum Beispiel für Regelenergie erzielen, muss der Einspeiser jederzeit auf die abrechnungsrelevanten Zählerwerte zugreifen können. Im Falle von Störungen kann deren Behebung in der Regel schneller und einfacher erfolgen. Der Einspeiser muss nicht darauf warten, bis das Personal des Netzbetreibers das Problem gelöst hat. Darüber hinaus fallen zum Beispiel auch keine Zusatzkosten für Impulsausgänge oder für historische Daten an. Zusätzlich wird gewährleistet, dass der Einspeiser und der Stromvermarkter immer den sofortigen Zugriff auf die abrechnungsrelevanten Daten haben. (Roland Philipps, Christian Meyer)

Infokasten: Anforderungen an Messstellenbetreiber

Für jede in der Energiewirtschaft abrechnungsrelevante Messeinrichtung muss, soweit der Netzbetreiber nicht mit der Messung beauftragt wurde, ein sogenannter dritter Messstellenbetreiber eingesetzt werden. Messstellenbetreiber (Eigentümer der Messeinrichtung) und Messdienstleister müssen mit dem jeweiligen Netzbetreiber Rahmenverträge abschließen und sind gegenüber der Eichbehörde für die Messung verantwortlich.

Die Anforderungen an die Art der Messung und die Datenweitergabe von Erzeugungsanlagen sind entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraftwärmekopplungsgesetz (KWK-G) sowie den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Darüber hinaus sind die vorgegebenen Prozesse, zum Beispiel WiM (Wechselprozesse im Messwesen), sowie die Fristen und Anforderungen zur Datenweitergabe und Meldung, zum Beispiel im MSCONS-Format der Bundesnetzagentur (BNetzA), zu beachten.

Die Autoren: Roland Philipps ist Mitarbeiter von Energy Consulting Christian Meyer.
Christian Meyer ist Eigentümer und Geschäftsführer von Energy Consulting Christian Meyer. Er hat das Unternehmen gegründet, um die energiewirtschaftlichen Probleme von unabhängigen Stromerzeugern, zum Beispiel zum Netzanschluss, zu Blindstromkosten oder zur Stromvermarktung, zu lösen.

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