Direktverkauf an Mieter beginnt

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Simon Soldanski sitzt einer jungen Frau gegenüber, die in den letzten Wochen einen Umzug und eine Geburt gemeistert hat. Mit dem Säugling im Arm hört sie sich geduldig an, warum sie nun auch noch den Stromversorger wechseln soll. Soldanski ist Außendienstler beim Ökostromanbieter Lichtblick. Er hat die Aufgabe, den Mietern im Gelben Viertel in Berlin-Hellersdorf den Solarstrom vom eigenen Dach zu verkaufen. Auf den DDR-Plattenbauten werden seit Ende 2012 jährlich 1,6 Millionen Kilowattstunden Strom produziert. Die Anlage verteilt sich auf 48 Hausdächer, unter denen 3.000 Mietparteien leben. Jede einzelne soll in den nächsten Wochen persönlich von den Vorteilen der Direktbelieferung erfahren. Es sei ein angenehmes Arbeiten, meint Simon Soldanski. Während anderen Vertretern oft die Wohnungstür vor der Nase zugeschlagen wird, genießt er die Unterstützung des Vermieters Stadt und Land. Doch einmal eingetreten, muss er scharf kalkulieren. Hier wartet niemand auf Ökostrom. Auf der anderen Seite können schon ein paar Euro Ersparnis den Ausschlag für eine Unterschrift geben. Nach etwa einem Monat Akquise sind aus vormals drei Kunden schon mehr als 100 geworden. Bei etwa 1.000 Teilnehmern, also einem Drittel aller Haushalte, könnte auch an sonnigen Tagen fast der gesamte Solarstrom verkauft werden.

Im Gelben Viertel startet das derzeit größte von mehreren Pilotprojekten zur Versorgung von Mietern mit Solarstrom. Sind diese Modelle erfolgreich, eröffnen sich gewaltige Möglichkeiten. Denn Wohnungsgesellschaften haben auf ihren großen Dächern bislang nur wenig Photovoltaik gebaut. Einige Vermieter nutzen den Strom schon für die allgemeine Versorgung im Haus, etwa für Fahrstühle, Kellerlicht und Heizung, und legen die Kostenersparnis als Mietnebenkosten um. Gelegentlich haben sich auch Mieter oder Eigentümergemeinschaften zusammengeschlossen und eine Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch installiert. Doch diese Konzepte waren für den breiten Einsatz noch zu kompliziert. Dies soll sich nun mit der Direktbelieferung ändern.

Die Firma pv-b AG aus Rosenheim sieht sich als Photovoltaikdienstleister für Wohnungsgesellschaften und Hausbesitzer. Sie hat auf den Dächern der Wohnbautengesellschaft Stadt und Land in Hellersdorf die Solaranlagen installieren lassen und sich dann auf die Suche nach einem Reservestromlieferanten gemacht. Denn der Solarstrom wird ins Hausnetz eingespeist, das in diesem Fall der Vattenfall-Tochter Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg gehört, und dort von allen Mietern verbraucht. Der Solarstrombezug des Einzelnen lässt sich dann nicht feststellen. Nur wenn Direkt- und Reservestromlieferant Partner sind, können sie sich den Strombezug ihrer Kunden fair teilen. Um einen Partner zu finden, habe PV-B sowohl mit zwei großen Versorgern als auch mit mehreren kleinen verhandelt, erzählt Thomas Frey, der als ehemaliger Vorstand für das Projekt zuständig war. Am Ende fiel die Entscheidung eben auf Lichtblick.

Gemeinsam wurden dann die juristischen Fragen geklärt und Vattenfall für das Pilotprojekt gewonnen. Den Mietern gegenüber tritt Lichtblick als Energieversorger auf und schließt mit ihnen den Liefervertrag. Tatsächlich unterschreibt er aber einen Vertrag mit zwei Lieferanten, da die pv-b, wirtschaftlich eigenständig, die Zulieferung von etwa 25 Prozent des Strombedarfs übernimmt. Als ausschließlicher Solarstromlieferant kann pv-b diesen Anteil bislang mit verringerter EEG-Umlage und ohne Netzentgelte und Stromsteuer abrechnen. Dieser Preisvorteil reduziert den Lichtblick-Ökostrompreis, so dass den Mietern eine Kilowattstunde für 24,75 Cent angeboten werden kann. Der Basistarif des lokalen Grundversorgers Vattenfall liegt derzeit bei 27,75 Cent. „80 Prozent der Mieter in Hellersdorf haben noch diesen Tarif“, schätzt Lichtblick-Vertreter Simon Soldanski.

Für den Mieter spielt es bei diesem Modell keine Rolle, ob er den Strom mittags oder nachts verbraucht. Wie die Partner untereinander und gegenüber dem Netzbetreiber abrechnen und wie das Zählerkonzept genau aussieht, wird derzeit noch nicht öffentlich gemacht.

Beispiel in Heidelberg

Während im Berliner Projekt der etablierte Versorger Lichtblick die Außendarstellung übernimmt, läuft es in der Heidelberger Energiegenossenschaft (HEG) genau andersherum. Die Genossenschaft hat mithilfe von Bürgerkapital auf sieben Dächern der „Neuen Heimat“ in Nußloch Photovoltaikanlagen errichtet. Mit 445 Kilowattpeak produzieren sie etwa 370.000 Kilowattstunden im Jahr, was rechnerisch einen Großteil des Jahresbedarfs der 116 Haushalte in den Gebäuden decken kann.

Damit die Mieter auch tatsächlich Solarstrom beziehen können, ist die HEG selbst zum Energieversorger geworden. Die Mieter können seit Dezember einen Stromliefervertrag zur Vollbelieferung durch die HEG abschließen, was zunächst zehn Prozent der Haushalte getan haben. Die HEG kooperiert mit Naturstrom, die den Reservestrom liefern. Auch hier wird aus beiden Strombestandteilen ein Mischpreis kalkuliert. Da die HEG als Versorger somit nicht „reinen“ Solarstrom liefert und daher eine Inanspruchnahme der verminderten EEG-Umlage nicht möglich ist, muss die volle Umlage eingerechnet werden. „Das ist natürlich nicht gerecht“, urteilt Vorstand Nicolai Ferchl. „Wir sind der Meinung, dass Direktverbrauch dem Eigenverbrauch gleichgestellt werden sollte oder zumindest die Umlage gemindert werden müsste.“ Das würde den Spielraum vergrößern und die HEG wäre nicht mehr so stark auf ehrenamtliche Arbeit angewiesen. „Wir entlasten schließlich mit dem Direktverbrauch das EEG-Umlagekonto. Das sollte berücksichtigt werden.“

Technisch wird der Strom ins Hausnetz eingespeist, zu einem Teil vor Ort verbraucht und der Rest ins Netz weitergeleitet, was mit einem Zweirichtungszähler erfasst wird. Der im Haus verbrauchte Strom wird den eigenen Kunden zugerechnet, während der Verbrauch der anderen Mieter per kaufmännisch bilanzieller Durchleitung vom jeweiligen Versorger abgerechnet wird. Sind in der Anfangsphase nur wenige Kunden beteiligt, wird der Reservestromlieferant nur geringe Strommengen liefern. Ziel sei jedoch, möglichst alle Mieter zu überzeugen, so Ferchl. Der HEG-Strompreis von 25,4 Cent pro Kilowattstunde liege unter dem örtlichen Grundversorgungstarif und sei auch günstiger als andere Ökostromtarife.

Juristisch geprüftes Modell

Ein Dreivierteljahr dauerten auch in Heidelberg die juristischen und organisatorischen Vorarbeiten. „Es gab erst wenige Erfahrungen“, so Ferchl. So musste mit den Behörden die Berechnung der Abgaben geklärt werden, mit dem Netzbetreiber das Mess- und Abrechnungskonzept, die Verwaltungs- und Steuervorschriften für Energieversorger und vieles mehr. Selbst den Messstellenbetrieb musste die Genossenschaft mit übernehmen. „Jetzt ist aber vieles klarer, und wir können beim nächsten Projekt darauf aufbauen“, sagt Ferchl.

Die Details will die HEG im März auf ihren Internetseiten veröffentlichen, damit sich möglichst viele Nachahmer finden. Der Vorteil der Heidelberger ist, dass sie sich auf das sogenannte Summenzählermodell stützen, das zwar keine exakte Aufteilung der Solar- und Reservestromanteile ermöglicht, von der Bundesnetzagentur aber bereits als rechtskonform anerkannt worden ist. Es wurde ursprünglich von den Betreibern von hausinternen Blockheizkraftwerken (BHKW) entwickelt. Nachdem die Bundesnetzagentur 2007 in einem Einzelfall entschieden hatte, wurde die Möglichkeit kaskadierender Zähler und virtueller, das heißt nachgelagerter Zählpunkte ins KWK-Gesetz aufgenommen. Seit 2011 ist es laut Energiewirtschaftsgesetz auch für andere Eigenerzeugungsanlagen zugelassen. „Das bedeutet, Modelle mit virtuellen und bilanziellen Abrechnungen sind zulässig“, erläutert EEG-Rechtsexpertin Margarete von Oppen. „Ungenauigkeiten werden akzeptiert.“ Auch der Einsatz neuerer Software zur Abgrenzung der jeweiligen Stromanteile zwischen den beteiligten Partnern würde an diesem Prinzip nichts ändern. „Falls sich die Beteiligten bei einem neuen Geschäftsmodell aber unsicher sind, können sie die Bundesnetzagentur um eine Stellungnahme bitten.“ Die ist nach von Oppens Erfahrung „ein konstruktiver Gesprächspartner“, würde aber natürlich nichts befürworten, das nicht vom Gesetz gedeckt ist.

Welches Modell ein Nachahmer wählt, hängt sicher von seiner Motivation ab. Das Lichtblick-Modell scheint prädestiniert für kommerziell orientierte Betreiber, die die Kundenbetreuung lieber den Profis überlassen wollen. Es lässt sich leicht vervielfältigen, wobei der Energieversorger ein Netz an Partnern um sich versammeln kann. Da der Versorger bei diesem Modell mehr Aufwand und Verantwortung trägt, wird er sich jedoch nicht mit dem Reservestromrest nach dem Summenzählermodell zufriedengeben. Das HEG-Beispiel erfordert dagegen ein höheres Engagement des Betreibers und empfiehlt sich nur dann, wenn nach der ersten Lernphase noch weitere Projekte folgen sollen.

Toshiba steigt ein

Mit diesem Ziel macht sich auch Toshiba derzeit auf den Weg. Das Unternehmen ist dabei, drei Megawattpeak auf verschiedenen Mehrfamilienhäusern in Deutschland zu installieren. Das Pilotprojekt mit dem Immobilienunternehmen Gagfah in Villingen-Schwenningen umfasst 400 Kilowattpeak. Toshiba tritt in diesem Projekt als Stromversorger auf und kümmert sich auch darum, den notwendigen Strom zuzukaufen. Toshiba überlegt, zwei verschiedene Tarife anzubieten, zwischen denen die Kunden wählen können, erklärt Projektleiter Yasuhiro Morita. Es gibt einen Tarif, bei dem zum Solarstrom Ökostrom zugekauft wird, und einen, bei dem der preisgünstigste Strommix entsteht. Toshiba winken bei einem erfolgreichen Verlauf weitere Aufträge von über 100 Megawattpeak bis 2016, heißt es aus Japan. Das ergebe sich aus Gesprächen mit mehreren Wohnungsbaugesellschaften.

Toshiba will allerdings nicht nur Photovoltaik anbieten. Der Konzern baut in Japan sehr viel Netzinfrastruktur und möchte das auch in Deutschland tun. Daher ist ihm an Kooperationen mit Stadtwerken gelegen. Die Partnerschaft im Zusammenhang mit den Photovoltaikanlagen soll erst der Anfang sein. Außerdem will das Unternehmen mit Energiemanagementmaßnahmen beginnen, sobald eine gewisse Anzahl an Stromkunden eingeworben worden ist. Die eigenen Solarstromanlagen könnten dann Stromschwankungen gegenseitig ausgleichen und es ließen sich Batteriespeicher einbinden. Die eigenen Kunden könnten zudem durch Homemanager zu höherem Direktverbrauch motiviert werden. „Der Direktverbrauch vor Ort ist der richtige Weg, um die Stromkosten für Mieter zu senken“, appelliert Morita an die Regierung in Hinblick auf die Diskussionen um die Belastung des Eigenverbrauchs und den Netzausbau.

Photovoltaik auf Mietshäusern jetzt im Kommen

Dass der direkte Verkauf von Solarstrom nun in größerem Maßstab möglich wird, liegt sowohl an den gesunkenen Systempreisen als auch an den gestiegenen Haushaltsstrompreisen. Ein Anbieter kann sich den lokalen Strompreis als Zielmarke nehmen und um ein oder zwei Cent unterbieten. Mit seinem zwar kleinen, aber günstigen Solarstromanteil subventioniert er den teureren Reservestrom so weit, dass ein konkurrenzfähiges Angebot an die Mieter entsteht. Es kommt jedoch darauf an, die Zielmarke an teilnehmenden Kunden zu treffen. Sind es zu wenige Kunden, bleibt zu viel Solarstrom übrig, der für die Einspeisevergütung abgegeben werden muss. Sind es zu viele Kunden, sinkt der Solarstromanteil und die Kalkulation des Strompreises ist gefährdet.

Jedoch gibt es viele Hürden, die bislang die Solarstromlieferung an Mieter verhindert haben und auch weiterhin abschreckend wirken. Ein Solarstromlieferant lädt sich eine Menge Arbeit auf, die viele Risiken birgt. Er muss Kunden akquirieren, halten, betreuen und auch mit Einnahmeausfällen umgehen. Ein Problem ist es, einen Investor zu finden. Die Einspeisevergütungen sind derart gesunken, dass sie als Absturzsicherung für Investoren nicht mehr immer ausreichend sind. Falls das Vertriebsmodell scheitert, müssten langjährige Verluste getragen werden. Auch die politischen Rahmenbedingungen und die Überarbeitung des EEG verunsichern die Finanzierer. So hat die pv-b ihre Bautätigkeit vorläufig eingestellt, bis die Aussichten wieder besser sind. Wohnungsgesellschaften können diese Lücke nicht schließen. Sie können nicht selbst Strom liefern, denn durch zusätzliches Gewerbe könnten sie sich mit Steuerpflichten „infizieren“, die für reine Vermieter nicht gelten. Zu guter Letzt werden die lokalen Stromanbieter herausgefordert, der Abwanderung ihrer Kunden etwas entgegenzusetzen.

Andererseits steigen die Strompreise und damit der mögliche Gewinn. In einigen Regionen Deutschlands sind die Strompreise so hoch, dass sie geradezu prädestiniert für Direktliefermodelle erscheinen. Deshalb ist das Interesse sowohl bei Vermietern als auch Projektentwicklern hoch. Sowohl die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie in Franken, die schon verschiedene Mieterstrommodelle vorgestellt hat und auch entsprechende Seminare anbietet, als auch Anwältin Margarete von Oppen berichten von vielen Anfragen. Entscheidend ist dann, ob sich für die konkrete Situation ein Modell findet und ob sich der Betreiber der komplexen Aufgabe stellt. Deshalb werden auch weitere Möglichkeiten gesucht, den Aufwand für den Solarstromdirektvertrieb niedrig zu halten.

Joachim Killian, Geschäftsführer der Eqsol aus Bad Vilbel, empfindet die Modelle mit einem festen Strompreis als unbefriedigend. Er möchte auch nicht die Vollversorgung seiner Kunden übernehmen, sondern nur die Solarstrombelieferung. Gemeinsam mit Wohnbau Hess hat er bereits mehrere Photovoltaikanlagen auf Häusern mit Eigentumswohnungen errichtet. Einen Teil des Stroms kaufen die Eigentümergemeinschaften für den Allgemeinstrom. Doch immer wieder gab es Anfragen, ob man nicht auch für den eigenen Haushalt Strom kaufen könnte. Deshalb forscht Killian gemeinsam mit einem Diplomanden an einem Konzept, bei dem Erzeugungszähler und mehrtariffähige Verbrauchszähler miteinander kommunizieren. „Dann könnte man die um zwölf Uhr mittags erzeugte Kilowattstunde genau den Haushalten zuordnen, die sie auch verbraucht haben, und über den Solarstromtarif abrechnen.“ Da er mit einem Bauherren zusammenarbeitet, lässt sich die dafür nötige Installation schon beim Bau berücksichtigen. Der nächste Schritt wäre dann, die Verteilungsgerechtigkeit zu sichern, zum Beispiel indem man den zu erwartenden Solarstrom in Kontingente aufteilt. Es liegt dann beim Kunden, sich sein Kontingent durch Stromverbrauch in Sonnenstunden zu sichern.

Zweifellos werden diese und noch weitere Pilotprojekte benötigt, um im Marktsegment Mieterstrom Erfolgsmodelle zu etablieren. Die Wohnbautengesellschaft Stadt und Land will beispielsweise bis Ende des Jahres abwarten und die Resonanz der Mieter erfragen, bevor sie weitere Dachflächen für die Photovoltaik freigibt. Denn für das Unternehmen steht nicht die Dachpacht, sondern die höhere Attraktivität der Wohnungen im Vordergrund. Auch Toshiba und die HEG müssen nun beweisen, dass ihr Angebot die Mieter überzeugt.

Wenn das gelingt, könnten sich Betreiber Stück für Stück aus dem Würgegriff des EEG befreien. Bis daraus dann ein Massenphänomen geworden ist, das sich ernstlich auf die Netzentgelte auswirkt und eine Regulierung erfordert, werden sicher noch mehrere Jahre vergehen. (Cornelia Lichner)

Infokasten: Direktverbrauch

Direktverbrauch ist kein im Gesetz vorkommender Begriff. Es handelt sich um direkt vor Ort erzeugten, verkauften und verbrauchten Strom, der nicht den Regeln der Direktvermarktung unterliegt.

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