Zöllbehörden bestrafen Umgehung der Photovoltaik-Importzölle hart

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Die Importzölle für kristalline Photovoltaik-Produkte in der Europäischen Union von durchschnittlich 47,7 Prozent sind seit Freitag offiziell in Kraft. Die EU-Kommission hatte dies Anfang der Woche verkündet und die bereits bestehende vorläufige Regelung auf zwei Jahre verlängert. Die Importzölle müssen aber nur von Photovoltaik-Herstellern gezahlt werden, die sich nicht an der Regelung beteiligt haben, die Mindestimportpreise für Solarmodule, Solarzellen und Wafer sowie jährliche Importquoten vorsieht. Die Kanzlei Rödl & Partner hat nun darauf hingewiesen, dass auch deutsche Photovoltaik-Hersteller, die Produkte aus China importieren, nun sehr wachsam sein müssten. Denn wenn falsch deklarierte Produkte bezogen und kein Dumping-Zoll bezahlt werde, drohten hohe Nachzahlungen.

„Unternehmen müssen bei Import von Solarprodukten genau darauf achten, ob ihr Lieferant von der Vereinbarung erfasst ist. Werden die Antidumping-Zölle nicht bezahlt, können diese bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden“, erklärt die Zollexpertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner in Stuttgart. „Besonders gefährlich sind chinesische Produkte mit gefälschten Herkunftsangaben. Die Zollbehörden gehen diesem Betrug systematisch nach.“ Die Strafen müssten dann die Importeure zahlen. „Kann dem Unternehmen nachgewiesen werden, am Betrug beteiligt zu sein, droht ein Steuerstrafverfahren und in der Konsequenz Bußgelder, in schweren Fällen Gefängnis“, so Ludwig weiter. Chinesische Exporteure, die von den Strafzöllen betroffen sind, könnten versuchen, in asiatischen Nachbarländern die Produkte umzudeklarieren. „Der Zoll hat in der Vergangenheit immer wieder Fälle von falsch deklarierter Importware festgestellt“, erklärt Ludwig. Insgesamt hatten sich etwa 90 chinesische Photovoltaik-Hersteller an dem Kompromiss mit der EU-Kommission beteiligt. Sie sind von der Zahlung der Importzölle befreit.

Die Europäische Kommission wird den Photovoltaik-Markt in den nächsten Jahren genauestens beobachten, wie es bei Rödl & Partner weiter heißt. Steigen etwa die Photovoltaik-Einfuhren aus asiatischen Ländern wie Indonesien, Malaysia oder Singapur unverhältnismäßig stark an, werde die EU-Kommission eine Untersuchung einleiten. Zuständig sei das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, kurz „OLAF“. Sie kooperierten eng mit den zuständigen Behörden in den vermeintlichen Ursprungsländern. Würden dann Unregelmäßigkeiten festgestellt, könnten Zölle bis zu drei Jahre rückwirkend nacherhoben werden. Die Einfuhr falsch deklarierter Photovoltaik-Produkte könne also nach Jahren noch sehr teuer werden, warnt die international tätige Kanzlei. Ein Beispiel nennt sie auch: „Führt ein deutsches Unternehmen beispielsweise Solarmodule aus Malaysia im Wert von 5 Millionen Euro ein, fallen beim Import keinerlei Zölle an. Die Module können auf Grundlage dieser Kalkulation günstig weiterverkauft werden. Stellt die OLAF fest, dass die eingeführten Panels ihren Ursprung in China haben, erhebt die deutsche Zollverwaltung die umgangenen Antidumping-Zölle in Höhe von über 65 Prozent beim deutschen Importeur nach. Dies geschieht unabhängig davon, ob das Unternehmen von den falschen Ursprungsangaben wusste. Bei einem Einfuhrwert von 5 Millionen Euro fallen 3,3 Millionen Euro Zollgebühren an.“ Das Risiko der Nacherhebungen von Zöllen trage immer der Importeur. Er hafte für die falsche Etikettierung im Ursprungsland, selbst wenn er nichts davon wusste, heißt es weiter. (Sandra Enkhardt)

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