In Polen gab es immer wieder Hoffnungen, dass die Solarförderung ebenso wie die Unterstützung für andere Erneuerbare einen neuen Rahmen erhält. Nun ist die Regierung in Warschau diesem Ziel ein großes Stück näher gekommen. In der vergangenen Woche hat das Wirtschaftsministerium in Warschau einen neuen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, der im kommenden Jahr umgesetzt werden soll, wie Christian Schnell von der Kanzlei DMS berichtet. In den kommenden Tagen und Woche gebe es Konsultationen mit den Verbänden und Gewerkschaften über den Entwurf. Zum Jahresende oder Anfang 2014 könnte das Gesetz dann in das Parlament zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht werden, so Schnell weiter. Dabei sei es unwahrscheinlich, dass sich das Schauspiel aus dem vergangenen Jahr wiederhole, wo es auch immer wieder hieß, dass Polen in Kürze ein neues Fördergesetz für Erneuerbare verabschieden werden. Grund dafür ist auch Sicht des Rechtsanwalts Schnell, dass der Entwurf diesmal gemeinsam vom Büro des Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsministerium vorgelegt wurde. Ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes sei dann Ende kommenden Jahres möglich, da zuvor noch ein Notifizierungsverfahren der EU anstehe.
Das neue Fördergesetz soll dann bis Ende 2035 gelten. Es sieht Schnell zufolge vor, dass sowohl existierende als auch neue Erneuerbare-Energien-Anlagen von der darin festgeschriebenen Förderung profitieren können. Diese solle für maximal 15 Jahre pro Anlage gelten. Dabei würden dann Einspeisetarife eingeführt, die über ein Auktionsmodell verteilt werden sollen, so Schell weiter. Dabei werde das Modell aus Auktionen und Einspeisevergütungen nicht für alle Technologien greifen. In manchen Kategorien werde es eine Förderung auch nur über Ausschreibungen geben. Mindestens 25 Prozent der jährlich geförderten neuen Anlagen sollen Systeme mit bis zu einem Megawatt Leistung sein. Der Gesetzentwurf sehe unter anderem vor, dass der in Erneuerbaren-Energien-Anlagen erzeugte Strom von einem sogenannten Versorger der letzten Instanz gekauft wird, der dann wiederum den Strom an der Börse weiterverkauft. Der Kaufpreis für den erneuerbaren Strom wird vorher über eine Ausschreibung ermittelt, wie Schnell berichtet. Die Versorger dürften die Differenz zwischen den vereinbarten Vergütungen und dem Verkaufspreis auf die Stromkunden umlegen, ähnlich dem Modell der EEG-Umlage in Deutschland. Das derzeitige Fördersystem, dass Erneuerbare über Grünstrom-Zertifikate unterstützen sollte, werde auch noch 15 Jahre nach Einführung des neuen Gesetzes gültig bleiben, sagt Schnell. (Sandra Enkhardt)
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