Wahrscheinlich wird es nach einer EEG-Reform eine verpflichtende Direktvermarktung für eine Neuanlagen geben. Welche Auswirkungen erwarten Sie?
Bei der verpflichtenden Direktvermarktung erhält der Erzeuger die Auflage dem Netzbetreiber mitzuteilen in wessen Marktprämienbilanzkreis der Strom gebucht werden soll. Der Direktvermarkter taucht dann nur noch als Servicedienstleister mit einer Kostenposition in der Finanzbetrachtung des Erzeugers auf. Grundsätzlich ändert sich damit nichts an der Direktvermarktung.
Wie gestaltet sich die Direktvermarktung von erneuerbarem Strom zur Zeit?
Der Betreiber sucht sich einen Direktvermarkter an Stelle der Kette Verteilnetzbetreiber-Übertragungsnetzbetreiber aus. Der Einspeisezählpunkte wechselt in den Marktprämienbilanzkreis des Direktvermarkters, dieser vermarktet den stündlich prognostizierten Strom bestmöglich in alle Märkte wie day-ahead, intraday und sonstige direkte Verwendung bei Verbrauchern. Der Erzeuger erhält eine zugesicherte und bankverbürgte Zahlung oberhalb des EEG. Meist setzt sich der Zahlungstrom aus der Marktprämie aus dem zusammen, was der Netzbetreiber an den Betreiber auszahlt und den Handelserlösen, die der Direktvermarkter auszahlt. Der Erlös ist höher, wenn die Anlage mit einer Online-Verbindung zum Direktvermarkter für die aktuellen Produktionswerte und einer Absenkmöglichkeit versehen ist. Insgesamt erhöht sich die Einnahme für den Erzeuger, er muss allerdings dem Direktvermarkter einige Daten zur Verfügung stellen und seine finanzierende Bank um Genehmigung fragen.
Gibt es rentable Optionen auch für Bestandsanlagenbetreiber?
Die Direktvermarktung ist grundsätzlich rentabel. Es ist aber fraglich, ob das Grünstromprivileg Bestand haben wird.
Wozu brauchen wir die Direktvermarktung?
Die Direktvermarktung ist ein zwingendes Element auf dem Weg der Erneuerbaren zur Übernahme von Systemverantwortung. Dazu gehören aber auch eine ganze Reihe weitere Veränderungen im Regelwerk der Stromwirtschaft und im Verständnis der Beteiligten.
Wann und wie kann sich die Stromdirektvermarktung auch ohne Managementprämie rentieren?
Die Managementprämie ist nur dazu notwendig den Anlagen, die ins EEG zurückkönnen oder dort verbleiben können, den Wechselaufwand in die Direktvermarktung schmackhaft zu machen. Bei einer verpflichtenden Direktvermarktung ist sie nicht notwendig.
Wie würde sich ein Kapazitätsmarkt auf die Direktvermarktung auswirken?
Interessant sind Überlegungen, die EEG-Förderung nicht auf die eingespeiste Kilowattstunde zu beziehen, sondern auch die dargebotsabhängigen Erzeugungen monatlich mit einer Kapazitätsprämie für eine marktorientierte Teilnahme am Strommarkt zu entschädigen. Die Anlagen wären dann nicht mehr gezwungen jede Kilowattstunde zu produzieren, sondern hätten die Wahl zwischen dem Verkauf von Arbeit und Regelleistung. Damit würden sogenannte must-runs der konventionellen Stromwirtschaft zunehmend überflüssig, sobald die Einspeisewechselrichter der Erneuerbaren-Erzeuger auch die notwendigem Systemdienstleistungen erbringen können.
Wie sollte das Modell für einen Kapazitätsmarkt aussehen?
Ein Kapazitätsmarkt für die konventionelle Erzeugung muss maßvoll und wettbewerbsorientiert dimensioniert werden. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass schlecht regelbare konventionelle Erzeugung durch eine Art Subvention im Markt gehalten wird. Dennoch sind viele Fachleute der Ansicht, dass gesicherte Leistung wieder honoriert werden sollte und Endverbraucher sich Gedanken machen müssen, wie viel ihres Verbrauches tatsächlich 8760 Stunden im Jahr zwingend gesichert vorhanden sein muss. Auch Erneuerbare können dabei einen gewissen Teil zur gesicherten Leistung im Rahmen der Prognosegenauigkeit und eines Zeithorizontes von wenigen Tagen beitragen.
Die Fragen stellte Sandra Enkhardt.
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