EU wird EEG-Beihilfeverfahren einleiten

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Die Bundesregierung muss nun wohl doch noch mit einem EEG-Beihilfeverfahren durch die EU-Kommission rechnen. Es könnte am 18. Dezember eingeleitet werden, berichtet die „Rheinische Post“. Das Blatt begründet dies mit den unzureichenden Kompromissen, die Union und SPD bei ihren laufenden Koalitionsverhandlungen gefunden hätten. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters könnte es aber auch schon früher eingeleitet werden. Die EU-Kommission plane diesen späten Termin, da die Unternehmen in diesem Jahr nicht in der Lage gewesen wären, Rückstellungen für möglichen Rückzahlungen bei der EEG-Umlage zu bilden.

In einem Beihilfeverfahren wird es darum gehen, ob die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage eine verbotene Staatshilfe darstellen. Dann drohten milliardenschwere Rückzahlungen für die Firmen. Energieintensive Unternehmen können sich von der Zahlung der Umlage, die derzeit bei 5.277 und im kommenden Jahr bei 6,24 Cent je Kilowattstunde liegt, weitgehend befreien lassen. Mit der Einführung des EEG war dies zum Schutz der energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb gedacht.

Die Zahl der privilegierten Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren aber immer weiter erhöht. Zumal auch die Bundesregierung mit der EEG-Änderung 2012 die Eingangshürden für eine teilweise Befreiung deutlich gesenkt hat. Bis zum Stichtag 1. Juli hatten nach Angaben der Bundesregierung knapp 2400 Unternehmen einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Umlagebefreiung für das kommende Jahr gestellt. Im Jahr 2012 waren noch 813 Unternehmen teilweise von der EEG-Umlage befreit. 2013 stieg die Zahl dann auf 2055 und wird sich nun weiter erhöhen. Je mehr Unternehmen diese Befreiung erhalten, desto teurer wird die EEG-Umlage für die privaten Stromkunden und die restlichen Unternehmen. (Sandra Enkhardt)

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