Wirsol: Banken stehen zum Unternehmen

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Vier Geschellschaften von Wirsol befinden sich derzeit in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. „Die Geschäftsführung ist diesen Schritt gegangen, um die nach wie vor bestehenden Sanierungschancen in einem schwierigen Marktumfeld bestmöglich wahrnehmen zu können“, teilte das Photovoltaik-Unternehmen aus Waghäusl nun mit. Das vorläufige Insolvenzverfahren gehe mit der Beschleunigung interner Prozesse einher und diene dazu Kunden, Lieferanten und Banken einen Sanierungsfachmann für die laufenden Prozesse zur Seite zu stellen. Mit dem Bankenkonsortium sei bereits darüber verhandelt worden, der Wirsol Gruppe zeitnah ausreichende Liquidität bereitzustellen. Dieses Geld solle die Fortführung des laufenden Betriebs bis zum Ende des Insolvenzverfahrens sicherstellen, hieß es weiter. Die Gehälter der Mitarbeiter seien bis zum Jahresende über das Insolvenzgeld gesichert. Somit könne der Geschäftsbetrieb derzeit in allen Gesellschaften fortgeführt werden.

Die vorläufige Insolvenz hat das Amtsgericht Karlsruhe für die Wirsol Gruppe, die Wirsol Solar AG, die Wirsol Deutschland GmbH und die Wirsol Solar System GmbH eröffnet. Der Rechtsanwalt Markus Ernestus ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bei den Verfahren bestellt worden. Nach Angaben von Wirsol bleibt aber die Geschäftsführung im Amt. „Zusammen mit den Hauptgläubigern wird derzeit an einem Sanierungskonzept gearbeitet. Neben dem angestrebten Insolvenzplan werden auch Möglichkeiten sondiert, die Zukunft der Wirsol-Gruppe mit Hilfe externer Investoren zu gestalten“, hieß es weiter. Es liefen bereits Gespräche. Zeitkritische Projekte würden vielleicht außerhalb des Insolvenzverfahrens mit Hilfe dieser Investoren fertiggestellt werden.

Wirsol ging nicht auf den gescheiterten Antrag für ein sogenanntes Schutzschirmverfahren ein. Ursprünglich beantragte der Photovoltaik-Projektierer ein ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Karlsruhe eröffnete aber schließlich ein Planinsolvenzverfahren. In dem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hieß es, dass ein Schutzschirmverfahren nicht bei allen Gläubigern auf Akzeptanz gestoßen sei. Außerdem begründete der vorläufige Insolvenzverwalter den Antrag damit, dass die Verhandlungen mit den Banken über die Verlängerung eines Konsortialkredits schwieriger als angenommen seien. Wirsol betonte nun, dass die Windsparte, das Privatkundengeschäft und die Gesellschaft für technische Betriebsführung von den Insolvenzverfahren unberührt blieben. (Sandra Enkhardt)

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