Insolvenzverfahren von Centrosolar-Töchtern eröffnet

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Das Amtsgericht Hamburg hat die vorläufigen Insolvenzverfahren gegen die Centrosolar AG und die Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH eröffnet. In beiden Verfahren ist der Hamburger Rechtsanwalt Gideon Böhm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, wie es der gerichtlichen Bekanntmachung hervorgeht. Ursprünglich sollten beide Gesellschaften wie die Centrosolar Group AG in einem Schutzschirmverfahren, dass seit dem Frühjahr 2012 im deutschen Insolvenzrecht möglich ist, saniert werden. Kurz nach der Ankündigung verständigten sich die beiden Tochtergesellschaften des Photovoltaik-Unternehmens allerdings mit den finanzierenden Banken über ein Konzept zur Fortführung des Geschäftsbetriebs. Eine Voraussetzung, damit die Finanzvereinbarung unterzeichnet werden kann, sei, dass die beiden Gesellschaften aus dem Schutzschirmverfahren ausscherten und ein Regel-Insolvenzverfahren beantragten, hieß es in der offiziellen Mitteilung dazu.

Die Centrosolar Group AG hatte sich von ihren Aktionären und Gläubigern bereits einen Kapital- und Schuldenschnitt genehmigen lassen. Doch angesichts der schleppender verlaufenden Markterholung entschied der Vorstand, nun die finanzielle Sanierung des Photovoltaik-Unternehmens durch ein Schutzschirmverfahren voranzutreiben. Bislang ist noch nicht bekannt, ob das Amtsgericht Hamburg dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zugestimmt hat. Die weiteren Tochtergesellschaften Centroplan GmbH und Renusol GmbH sind von dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren oder der vorläufigen Insolvenz nicht betroffen. (Sandra Enkhardt)

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