Centrosolar-Töchter nun doch mit Regelinsolvenz

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Die beiden Tochtergesellschaften Centrosolar AG und Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH sollen das erst jüngst beantragte Schutzschirmverfahren wieder verlassen. Die beiden Tochtergesellschaften hätten sich mit den das Umlaufvermögen finanzierenden Banken auf ein Konzept für die Finanzierung der Fortführung des Geschäftsbetriebs verständigt, teilte die Centrosolar Group AG mit. In den kommenden Tagen solle die Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Eine Bedingung sei, dass zur Absicherung der Banken die beiden Tochtergesellschaften des Photovoltaik-Unternehmens das Schutzschirmverfahren verlassen und die Regelinsolvenz mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters beantragen, hieß es weiter. Die Centrosolar Group AG werde allerdings weiterhin versuchen, im Schutzschirmverfahren die Sanierung voranzutreiben.

Erst Ende vergangener Woche beantragte das Photovoltaik-Unternehmen für die Mutter und die beiden Tochtergesellschaften beim Amtsgericht Hamburg das Schutzschirmverfahren. Noch gibt es keine Bestätigung, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung von den Richtern genehmigt wurde. Die ursprünglich erwartete Erholung des Photovoltaik-Marktes vollzog sich nach Angaben des Centrosolar-Vorstands langsamer als erwartet. Ursprünglich wollte Centrosolar sich über einen Kapital- und Schuldenschnitt sanieren, dem Gläubigern und Aktionären bereits zustimmten. Angesichts der weiter sinkenden Umsatzzahlen und anhaltenden Verluste entschied der Vorstand nun aber, dass das Schutzschirmverfahren eine Möglichkeit biete, die Sanierung zu beschleunigen. Bei einem Insolvenzverfahren dieser Art bleibt der Vorstand oder die Geschäftsführung im Amt. Die Interessen der Gläubiger werden durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter gewahrt. (Sandra Enkhardt)

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