Käufer können aufatmen

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Seit März gilt die Registrierungspflicht für chinesische Solarmodule. Das führt dazu, dass Betriebe vermehrt über den Handel kaufen und der Handel wiederum vermehrt die Verzollung von den Modulherstellern oder anderen Zwischenhändlern abschiebt. „Installateure beziehen jetzt über den Großhändler“, sagt dazu auch Analyst Markus Lohr von EuPD Research. DDP ist das Zauberwort – Delivery Duty Paid.
Dafür gibt es dann einen Risikoaufschlag von einigen Cent pro Watt, was allerdings auch eine Interpretationsfrage ist. Nach den Erhebungen von Henning Wicht, Analyst bei IHS, sind die Preise, zu denen chinesische Photovoltaik-Hersteller verzollte Ware an Großhändler in Deutschland verkaufen, für polykristalline Module jedenfalls von rund 45 Cent pro Watt auf 50 bis 54 Cent pro Watt gestiegen.
Doch die Frage ist, ob das Risiko, nachträglich Zoll zu bezahlen, dadurch wirklich nicht mehr besteht. Was geschieht, wenn der Importeur nicht zahlen kann, wird der Zoll dann beim Käufer die Hand aufhalten?
Der Käufer – egal ob er vom Importeur erwirbt oder noch ein Händler zwischengeschaltet ist – ist Rechtsnachfolger. Es gibt Beispiele aus anderen Bereichen, in denen Lasten an der Sache hängen, zum Beispiel Erschließungskosten bei Grundstücken. Sie müssen vom Eigentümer bezahlt werden, egal ob dieser die Sache lastenfrei erworben hat.  Doch bei den Modulen gibt es nach unserer Recherche keinen Spezialtatbestand für eine Haftung des Rechtsnachfolgers. Die einfache Antwort auf die Frage, ob der Käufer eventuell rückwirkend zahlen muss, ist also "nein".
Dafür hat der Zoll jedoch das Recht, unter relativ niedrigen Voraussetzungen nach der Antidumping- und Antisubventionsverordnung vom Importeur Sicherheiten zu verlangen.
Probleme kann es bei der Abwicklung trotzdem geben, etwa wenn Dienstleistungsunternehmen die Einfuhr und Verzollung übernehmen. Dann ist wichtig sicherzustellen, dass er nur in Vollmacht für den Importeur handelt. Für die Käufer am Ende der Kette ist das jedoch nicht relevant. Allerdings könnte es auch für ihn beruhigend sein, wenn er explizit festhält, dass er nicht der Importeur ist.
Außerdem noch ein praktischer Punkt, der es fast unmöglich macht, dass der Zoll später die Käufer belangt. Dazu müsste er erst einmal nachverfolgen, wer die Module erworben hat. Das dürfte sehr schwierig werden. (Michael Fuhs)
Haben Sie Fragen, die mögliche Zölle auf chinesische Photovoltaik-Module betreffen, senden Sie diese bitte an:redaktion@pv-magazine.com. In unserem Spezial zum Thema finden Sie bereits eine Vielzahl vonFragen und Antworten.

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