Firmen sollen für EEG-Umlagebefreiung zahlen

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Industrieunternehmen, die weniger EEG-Umlage zahlen wollen, müssen ab Februar mit Gebühren für ihre Anträge auf die Befreiung rechnen. Dies sehe eine Verordnung von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) vor, berichtet „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Die Gebühren sollen sich an dem Jahresverbrauch der Unternehmen orientieren. Für eine Papierfabrik mit einem Verbrauch von 100 Gigawattstunden jährlich würde eine Gebühr von etwa 6500 Euro für den Antrag entstehen, berichtet das Blatt. Die Zahlung der privilegierten EEG-Umlage brächte dem Unternehmen dann aber eine Ersparnis von etwa 5,1 Millionen Euro. Der Energieexperte der Grünen, Oliver Krischer, nannte die Pläne des Umweltministeriums daher auch einen "albernen Versuch, in der Öffentlichkeit den Anschein einer finanziellen Beteiligung der ansonsten befreiten Industrie zu erwecken".

Erst am Freitag hatten die Grünen eine Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage veröffentlicht, wonach die Zahl der Unternehmen, die einen Antrag auf die Zahlung einer geringeren EEG-Umlage gestellt haben, binnen Jahresfrist von 813 auf 2023 gestiegen sei. Das für die Prüfung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird voraussichtlich noch bis Ende Februar mit der Bewilligung befasst sein. Nach Angaben des Umweltministeriums hat die Ausweitung jedoch kaum Auswirkungen auf die EEG-Umlage. „Dennoch wird die privilegierte Strommenge auf Grund der Ausweitung nur um rund 9 Terrawattstunden steigen, denn die neu hinzugekommenen Unternehmen sind im Durchschnitt deutlich kleiner und haben einen deutlich geringeren Stromverbrauch als die bisher begünstigten Unternehmen. Im Ergebnis werden die durch die Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung neu bzw. erstmals begünstigten Unternehmen die EEG-Umlage mit weniger als 0,1 Cent/Kilowattstunde belasten“, heißt es in der Antwort. Die Grünen hingegen werfen der Bundesregierung „Klientelpolitik zu Lasten der Stromkunden“ vor. Sie verlangen, dass die Besondere Ausgleichsregel bei der EEG-Umlage auf das Niveau von vor 2009 zurückgesetzt werden sollte. (Sandra Enkhardt)

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