Zahl der EEG-Umlage befreiten Firmen stark gestiegen

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Das Bundesumweltministerium rechnet, dass in diesem Jahr voraussichtlich etwa zweieinhalb Mal so viele Unternehmen wie bisher von der Sonderregelung bei der EEG-Umlage profitieren können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. „Dennoch wird die privilegierte Strommenge auf Grund der Ausweitung nur um rund 9 Terrawattstunden steigen, denn die neu hinzugekommenen Unternehmen sind im Durchschnitt deutlich kleiner und haben einen deutlich geringeren Stromverbrauch als die bisher begünstigten Unternehmen. Im Ergebnis werden die durch die Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung neu bzw. erstmals begünstigten Unternehmen die EEG-Umlage mit weniger als 0,1 Cent/Kilowattstunde belasten“, heißt es in der vom Umweltministerium verfassten Antwort. Dies entspreche den Erwartungen der Bundesregierung. Damit sei aus Sicht des Ministeriums weder die Ziele des EEG gefährdet noch die Interessen der gesamten Stromverbraucher verletzt worden, heißt es weiter.

Allerdings räumt die Bundesregierung ein, dass die Prüfung der Anträge für einen priviligierten Letztverbrauch durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch nicht abgeschlossen seien. Insgesamt seien die Zahl der Anträge binnen Jahresfrist von 813 auf 2023 gestiegen. Bis Ende Februar sollen alle Bescheide verschickt sein. Zunächst wollte und konnte die Bundesregierung daher auch keine genauen Angaben zur Zahl der teilweise befreiten Unternehmen sowie deren Aufschlüsslung nach Ort und Branche machen.

Die Bundesregierung hatte im Zuge der EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 die Voraussetzungen für einen priviligierten Letztverbrauch für Unternehmen massiv gesenkt. So ist seither als Eingangsvoraussetzung ein Strombezug pro Jahr und Abnahmestelle nur noch von einer Gigawattstunde und nicht mehr von zehn Gigawattstunden notwendig. Alternativ wurde auch das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Da die Regelung erst mit dem Jahr 2013 greift, verweist die Bundesregierung darauf, dass derzeit noch keine Erkenntnisse über die Auswirkungen vorliegen. Diese sollen sich laut Antwort der Regierung aus dem EEG-Erfahrungsbericht ergeben. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, mit ihrer Politik vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die Privathaushalte zu schädigen. „Die Bundesregierung muss endlich mit ihrer Klientelpolitik zu Lasten der Stromkunden aufhören und die Ausweitung des Besonderen Ausgleichsregel auf das Niveau von vor 2009 zurückbringen“, so die Forderung von Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte wiederholt angekündigt, die Besonderen Ausgleichsregelungen für die Unternehmen bis zum Jahresende auf den Prüfstand stellen zu wollen. Allerdings sind bislang keine Ergebnisse verkündet worden. Wie aus der Antwort hervorgeht, hat das Umweltministerium zwei Studien zu diesem Thema beauftragt. Zum einen hat Ecofys Germany den Auftrag zur Überprüfungen der aktuellen Ausnahmeregelungen erhalten. Zum anderen soll das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) eine „Evaluierung und mögliche Weiterentwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Umlagebefreiung von eigenerzeugtem und -genutztem Strom im EEG“ vornehmen. (Sandra Enkhardt)

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