Hilfe beim Nachrüsten

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Mehr als 300.000 Photovoltaik-Anlagen müssen in den kommenden zwei Jahren nachgerüstet werden, um den im EEG und Energiewirtschaftsgesetz formulierten Anforderungen an die Netzstabilität zu genügen. Die Nachrüstungsaktion wird von den Netzbetreibern organisiert. Dafür verschicken sie seit einiger Zeit Fragebögen an die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.

"Einige Netzbetreiber klagen darüber, dass die Fragebögen nicht richtig ausgefüllt werden“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Daher bietet der BSW-Solar nun eine „laienverständliche Ausfüllanleitung“ an, die dabei helfen soll, die benötigten Angaben einzutragen. „Es ist in unser aller Interesse, dass die Nachrüstung gut funktioniert“, so Mayer. Bei Fragen könnten sich Anlagenbetreiber zudem an die jeweiligen Installateure vor Ort wenden.

Die Umstellung ist für die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen kostenlos, sie sind jedoch zur Mitarbeit verpflichtet. Laut Mitteilung des BSW-Solar könnten Anlagenbetreiber für die Nachrüstung auch ihren Wunsch-Handwerker beauftragen. Eventuell anfallende Mehrkosten trügen dann aber die Anlagen-Betreiber.

Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowattpeak müssen nicht umgerüstet werden. Auch Betreiber von Anlagen mit Wechselrichtern, die nach April 2011 produziert worden sind laut BSW-Solar nicht betroffen. Diese Wechselrichter entsprächen in der Regel bereits den Anforderungen der 50,2-Hertz-Regelung.

Die Umstellung der Wechselrichter ist nötig, weil seit dem Jahr 2005 gesetzlich vorgeschrieben war, dass sich Photovoltaikanlagen ab einer bestimmten Netzfrequenz aus Sicherheitsgründen abschalten. Experten befürchten aber, dass es zu Ausfällen im Stromnetz kommen könnte, sollten sich zu viele Photovoltaikanlagen gleichzeitig abschalten. Die Umrüstung soll nun dafür sorgen, dass die Anlagen bei erhöhter Netzfrequenz nicht mehr alle gleichzeitig, sondern bei leicht unterschiedlichen Werten abschalten. (Mirco Sieg)

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