Fünf Fragen an Rolf Hempelmann

Teilen

Welche Faktoren sind für den starken Anstieg der EEG-Umlage 2013 verantwortlich?

Nach den Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber erhöht sich die EEG-Umlage für das Jahr 2013 gegenüber 2012 für Photovoltaik um 0,35 Cent, für Wind um 0,3 Cent und für Biomasse um 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Darüber hinaus muss der Saldo in Höhe von 2,6 Milliarden Euro (infolge der politischen Deckelung der Umlage im letzten Jahr des EEG-Kontos) ausgeglichen werden. Hierfür fallen 0,5 Cent an. Die Ausnahmeregelung für besonders energieintensive Unternehmen schlägt mit 0,14 Cent pro Kilowattstunde zu Buche.

Die seit drei Jahren praktizierte Energiepolitik verhindert einen kostengünstigeren Umbau unseres Energiesystems hin zu einer effizienten und von erneuerbaren Energien getragenen Stromversorgung. So hat die panische Verabschiedung des Gesetzespakets (u.a. Energiewirtschaftsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz) im letzten Sommer ohne ausreichende parlamentarische Beteiligung in Verbindung mit drei EEG-Novellen in drei Jahren in ein energiepolitisches Chaos geführt. Und die aktuellen Entwicklungen im Bereich der teuren Offshore-Windenergie, verbunden mit der geplanten Haftungsumlage für Verbraucher, lassen keine Besserung erwarten. 

Ist die Berechnungsgrundlage der EEG-Umlage in dieser Form richtig und noch zeitgemäß? Wenn nicht, welche Änderungen wären aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Wir erleben eine Situation, in der der stetig steigende Anteil erneuerbarer Energien einen preissenkenden Einfluss auf die Börsenpreise hat. Hierdurch sinken die Vermarktungserlöse für den Grünstrom, was paradoxerweise zu einer Steigerung der EEG-Umlage für die Verbraucher führt.  Die Preise für Endkunden im Strommarkt bilden sich somit nach einem System, das die Differenzkosten in der Grünstrom-Vermarktung durch eine Umlage sofort und eins-zu-eins an den Kunden weiterreicht, die Einsparungen durch die zunehmende Grünstromeinspeisung hingegen im System vergräbt. 

Darüber hinaus werden durch die erneuerbaren Energien Kosten für fossile Brennstoffimporte eingespart. Und die Photovoltaik verringert zu Spitzenlastzeiten den Bedarf an kostenintensiver Regelenergie. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen müssen wir Instrumente entwickeln, mit denen die preisdämpfenden Effekte der erneuerbaren Energien im Großhandel auch bei Privatverbrauchern, Gewerbetreibenden und der Industrie ankommen.

Sind die Ausnahmen für die energieintensiven Unternehmen in dieser Form sinnvoll?

Die jetzige Gestaltung der Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage ist wirtschaftspolitisch fragwürdig und belastet die Verbraucher übermäßig. Wir brauchen wieder eine Regelung, nach der diese Entlastungstatbestände nur für jene besonders stromintensiven Unternehmen gelten, die im internationalen Wettbewerb stehen und deren Produktpreis sich vorwiegend an internationalen Handelsplätzen bildet. Dieses Instrument hatte über viele Jahre in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz und hat den Erhalt vieler Arbeitsplätze und technischen Know-Hows in Deutschland gesichert.

Was halten Sie von den Vorschlägen des Umweltministers für eine EEG-Reform?

Leider greift die Bundesregierung erst jetzt in Person von Minister Altmaier den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion vom Frühjahr letzten Jahres zur Herbeiführung eines gemeinsamen Energiekonsenses unter Einbindung aller Bundestagsfraktionen und der Bundesländer auf. Damit haben wir zusätzliche eineinhalb wertvolle Jahre verloren. Denn schon die Ankündigung von Union und FDP im Jahr 1999, den damals mit der Energiewirtschaft vereinbarten Atomausstieg im Falle einer Regierungsübernahme aufzukündigen war ein Bremsklotz beim Umbau unseres Energiesystems. Wichtige Maßnahmen wie der Netzausbau oder die Entwicklung von Speichern wurden so um mehr als zehn Jahre bis zum hektischen Kurswechsel nach der Katastrophe von Fukushima verzögert.  

Bei dem sogenannten „Verfahrensvorschlag“ von Minister Altmaier handelt es sich um vage Absichtserklärungen. Eine Ankündigung, die Förderung der erneuerbaren Energien zu deckeln, ist noch kein energiepolitisches Programm. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Ist diese EEG-Reform aus Ihrer Sicht notwendig? Wenn ja, warum und bis wann? Wenn nicht, warum nicht?

Eine Weiterentwicklung des EEG muss zwei Schwerpunktziele verfolgen: Zum einen müssen wir das Stromsystem aufnahmefähiger für volatilen Strom aus Wind und Sonne ausgestalten. Hierzu gehören der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze, die Entwicklung und Markteinführung von Speichern sowie eine Flexibilisierung der Nachfrageseite, zum Beispiel die Nutzung zu- und abschaltbarer industrieller Lasten.

Darüber hinaus geht es um Instrumente, mit denen die Volatilität von Wind- und Solarenergie reduziert werden kann. Dies kann z.B. durch einen Kombikraftwerksbonus geschehen, der Betreiber von regelbaren Anlagen (Biogas, Geothermie) und Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen motiviert, eine aufeinander abgestimmte strukturierte Stromeinspeisung vornehmen. Dieses Ziel kann auch mit der Implementierung von Speicherboni erreicht werden, die den Einsatz verschiedener Speicherformen (z.B. Stromspeicher, Wärmespeicher) anreizen.

Die Fragen stellte Sandra Enkhardt.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.