Centrotherm kann Sanierung in Eigenverwaltung vollenden

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Die entscheidende Phase für die Rettung der Centrotherm Photovoltaics AG hat begonnen. Das Amtsgericht Ulm habe am Montag dem Antrag des Photovoltaik-Unternehmens stattgegeben, ein Planverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen. Dies gelte auch für die Tochtergesellschaften Centrotherm Thermal Solutions und Centrotherm Sitec, die sich ebenfalls seit Mitte Juli im Schutzschirmverfahren befinden. Der Gläubigerausschuss habe den Antrag einstimmig unterstützt, teilte der Photovoltaik-Maschinenbauer weiter mit. Centrotherm könne nun eigenständig, aber unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters das mit den Gläubigern abgestimmte Sanierungskonzept umsetzen. Als Sachwalter sei Rechtsanwalt Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte bestellt worden. Er fungierte bereits als vorläufiger Sachwalter für Centrotherm Photovoltaics. Sein Kollege Alexander Reus ist weiterhin Sachwalter für die Tochtergesellschaften.

Bis zum 12. Oktober will Centrotherm nun das Sanierungs- und Zukunftskonzept beim Amtsgericht Ulm zur Prüfung einreichen. Dieses muss dann von den Gläubigern angenommen und dem Gericht bestätigt werden. Wenn dies der Fall ist erfolgt noch die Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Centrotherm kann wieder eigenständig am Markt operieren. Das Konzept ziele auf eine möglichst hohe Befriedigung der Gläubiger ab, hieß es weiter. Unterdessen liefen die Geschäfte bei dem Photovoltaik-Unternehmen und seinen Töchtern unvermindert weiter. Aktuell verfüge Centrotherm über einen Liquiditätsbestand von mehr als 110 Millionen Euro, so dass eine gute finanzielle Basis für die Umsetzung des Sanierungsplans gegeben sei. Selbst während sich das Unternehmen unter dem Schutzschirm befand, sei es gelungen, neue Aufträge hereinzuholen. (Sandra Enkhardt)

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