Sanierungsplan für Solarwatt bis Ende Juli

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Die Solarwatt AG will möglichst rasch wieder aus dem Schutzschirmverfahren heraus. Als erstes Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland hat das Unternehmen Mitte Juni beim Amtsgericht Dresden die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach  Paragraph 270b der Insolvenzordnung beantragt. Zuvor war eine Kapitalerhöhung am Widerstand eines Aktionärs gescheitert, wie Vorstandschef Detlef Neuhaus während eines Pressegesprächs auf der Intersolar Europe sagte. Der Geschäftsbetrieb bei dem Hersteller von Solarmodulen laufe aber weiter. „Das Unternehmen ist zahlungs- und handlungsfähig“, sagte Neuhaus. Bis Ende Juli solle nun – auch mit Unterstützung des Restrukturierungsexperten Andreas Ziegenhagen von der Wirtschaftskanzlei Salans ein neues Sanierungskonzept vorgelegt werden.  Offiziell hat ein Unternehmen, dass das Schutzschirmverfahren wählt, eigentlich drei Monate dafür Zeit. Solarwatt wolle es aber innerhalb von sechs Wochen schaffen. Dann müsse die Gläubigerversammlung über das Sanierungskonzept abstimmen, was bis spätestens Ende September erfolgt sein soll.

Das Schutzschirmverfahren ist erst zum 1. März in das deutsche Insolvenzrecht aufgenommen worden und an Chapter 11 im US-Recht angelehnt. Es hat die höchsten Zugangsvoraussetzungen, wie Ziegenhagen darlegte. Das Unternehmen muss zahlungsfähig sein. Dies habe PriceWaterhouseCooper bei Solarwatt bescheinigt. Der Photovoltaik-Hersteller habe dieses Verfahren aber gewählt, da das Problem einer Überschuldung bestehe und das Sanierungskonzept mittels Kapitalerhöhung gescheitert sei, sagte Ziegenhagen. Im Schutzschirmverfahren stünden nun die Gläubiger im Mittelpunkt und eine Restrukturierung sei leichter möglich. Solarwatt wolle nun auf diesem Wege die Kapitalhöhung erreichen, sagte Ziegenhagen.  Neuhaus ergänzte, dass ein potenzieller Investor bereit stehe. Einzelheiten wollte er jedoch nicht nennen.

Solarwatt teilte zudem am Donnerstag mit, dass die Gewährleistung für seine neuen Produkte für die Zeit des Schutzschirmverfahrens gesichert sei. Der Photovoltaik-Hersteller hinterlege einen anteiligen Sicherungsbetrag vom Kaufpreis auf einem Treuhandkonto. Zudem existierten auch Ersatzmodule, die im Gewährleistungsfall für den Austausch defekter Solarmodule genutzt werden könnten. Die Höhe des hinterlegten Sicherungsbetrags sowie die Anzahl der reservierten Ersatzmodule bemesse sich an der statistisch ermittelten Häufigkeit von Gewährleistungsfällen, teilte der Photovoltaik-Hersteller weiter mit. Die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Gelder könnten ausschließlich vom Treuhänder für Gewährleistungsfälle freigegeben werden. (Sandra Enkhardt)

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