Bundesrat stimmt für vorgezogene Kürzung der Solarförderung

Teilen

Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung einer vorgezogenen Kürzung der Solarförderung zugestimmt. Die Länderkammer habe darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit sei das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) angenommen, bestätigte Sprecherin Camilla Linke auf Anfrage der photovoltaik. Der Umweltausschuss empfahl dies zuvor den Vertretern der 16 Bundesländer. Die Länderkammer war bei dem bereits im Februar vom Bundestag verschiedeten Gesetz nicht zustimmungspflichtig, hätte aber über die Einberufung des Vermittlungsausschusses Nachverhandlungen erzwingen können. Dies war bei der zusätzlichen Kürzung der Solarförderung im vergangenen Jahr der Fall.

Mit der Entscheidung des Bundesrates könnten die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen nun zur Jahresmitte um bis zu 15 Prozent abgesenkt werden. Die Bundesnetzagentur wird auf Grundlage des Photovoltaik-Zubaus zwischen März und Mai eine Prognose für das Wachstum des Gesamtjahres abgeben. Der flexible Teil der zum Jahresende gesetzlich festgeschrieben Degression der Photovoltaik-Einspeisevergütung wird dann für Dachanlagen auf den 1. Juli und Freiflächenanlagen auf den 1. September vorgezogen. Die vorgezogene Kürzung kann zwischen drei und 15 Prozent liegen.

Entschließung verabschiedet

Zugleich mit dem EAG EE verabschiedete der Bundesrat eine begleitende Entschließung, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, die Innovationsfähigkeit der Solarbranche zu stärken. Darin wird zugleich auf den Erfolg des EEGs für den Ausbau erneuerbarer Energien und insbesondere der Photovoltaik in Deutschland verwiesen. „Der Bundesrat setzt sich nachdrücklich für einen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien ein“, heißt es in der Entschließung. Das EEG sei dafür ein geeignetes und flexibles Instrument. Auch ließen sich die aktuellen Strompreisaufschläge nicht ausschließlich mit der EEG-Umlage begründen. Die Erhöhung der EEG-Umlage begründe sich in erheblichen Kostensenkungen bei der Strombeschaffung, schreibt der Umweltausschuss in der Entschließung. Er betont weiter, dass erneuerbare Energien über den Merit-Order-Effekt an der Börse sogar strompreisdämpfend wirkten. „Insbesondere die Photovoltaik spielt künftig in der Mittagszeit bei hoher Stromnachfrage eine wichtige Rolle bei der Verdrängung von teuren Gaskraftwerken.“ 

In der Entschließung wird auch darauf verwiesen, dass die Photovoltaik durch das weltweite Wachstum deutliche Kostensenkungen verzeichnet. Bei einem Zubau von 7,5 Gigawatt Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr würden die Vergütungssätze zum 1. Januar 2012 auf 21,84 Cent je Kilowattstunde für kleine Dachanlagen und 16,04 Cent je Kilowattstunde für Freiflächenanlagen sinken. „Damit wäre bei Dachanlagen schon 2012 die Grid parity zum Haushaltsstromtarif erreicht. Freiflächenanlagen könnten mit den Kosten pro kWh schon 2013 unter das Niveau von Offshore-Windstrom kommen“, heißt es in der Entschließung weiter. Keine Mehrheit in der Länderkammer fand allerdings der Punkt der Entschließung, in dem der Bundesregierung empfohlen wird, von einer Begrenzung der Photovoltaik-Zubaus in Deutschland abzusehen.

Blick auf EEG-Novelle 2012

Mit Blick auf die anstehende EEG-Novelle forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Investitionssicherheit, planbare Einspeisevergütungen und einen Bestand des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien zu sorgen. Außerdem empfahlen die Landespolitiker, dass die Erbringungen von Systemdienstleistungen wie Blindleistung auch für große Photovoltaik-Anlagen vorgeschrieben werden soll. Die Novelle sollte auch an einer Maximierung des Eigen- und Direktverbrauchs ausgerichtet sein. Außerplanmäßige Kürzungen wie bei der Solarförderung geschehen, sollten zukünftig unterbleiben, heißt es in der Entschließung. Überdies solle es eine eigenständige Vergütungsstufe für gebäudeintegrierte Photovoltaik und Hybridkollektoren geben, so der Umweltausschuss in seiner Entschließung. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.