Arbeitsgruppe erwägt leichte Korrekturen bei Solarförderung

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An den geplanten zusätzlichen Kürzungen bei der Solarförderung wird sich voraussichtlich wenig ändern. In der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe seien lediglich leichte Korrekturen in Aussicht gestellt worden, sagten Teilnehmer am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Die Kürzung für Photovoltaik-Dachanlagen könnte demnach ab Juli 13 Prozent sinken. Ab Oktober könnte sie dann aber auf die ursprünglich geplanten 16 Prozent angehoben werden. Darauf hätten sich Koalitionspolitiker sowie die unionsgeführten Länder verständigt, hieß es in dem Bericht. Dies werde auf die Förderung insgesamt aber nur wenig Auswirkungen haben. Die SPD-geführten Länder lehnen diesen Vorschlag allerdings ab.

Am Montag wird der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zusammentreffen, um über einen Kompromiss zu beraten. Die Länderkammer hatte Anfang Juni die vom Bundestag beschlossenen Kürzungen in Höhe zwischen elf und 16 Prozent bei der Einspeisevergütung zum 1. Juli abgelehnt. Die Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss an. Allerdings ist der Bundesrat bei der EEG-Novelle nicht zustimmungspflichtig. Das bedeutet, dass er das Gesetz nur verzögern, nicht aber verhindern kann. Der Bundestag kann einen möglichen Kompromiss des Vermittlungsausschusses mit der Mehrheit von Union und FDP wieder kippen.

Brüderle hofft auf Weisheit im Vermittlungsausschuss

Bundeswirtschaftminister Rainer Brüderle (FDP) plädierte auf einem Energiekongress in Berlin dafür, an den beschlossenen Kürzungen der Solarförderung festzuhalten. Er prognostizierte für das kommende Jahr einen zehn Prozent höheren Strompreis wegen des starken Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland. Mit Blick auf den Vermittlungsausschuss sagte Brüderle: „Ich hoffe auf dessen Weisheit.“ Man müsse die Kosten für die Verbraucher im Blick behalten, die über ein EEG-Umlage die Förderung bezahlen. (Sandra Enkhardt)

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