Trotz des explosionsartigen Wachstums und der Rekordsumme von über 2,5 Gigawatt an installierter Spitzenleistung im Jahr 2008: Nach Angaben des spanischen Photovoltaik-Industrieverbands ASIF gin-gen 2009 in der spanischen Solarbranche über 20.000 Arbeitsplätze verloren. Sowohl der Boom des letzten als auch die Arbeitsplatzverluste dieses Jahres sind teilweise auf das Königliche Dekret 1578/2008 zurückzuführen: Es legt neue Einspeisetarife und eine jährliche Marktdeckelung für den weiteren Ausbau von Solaranlagen fest. Das neue Förderprogramm soll die Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, den technologischem Fortschritt fördern und in einem Land, in dem bislang hauptsächlich große Freiflächenanlagen zu finden sind, die Installation von Dach- und gebäudeintegrierten Systemen voranbringen.
Vierteljährliche Ausschreibungen
Das Königliche Dekret trat im Januar 2009 in Kraft, die darin festgelegten Tarife werden für einen Zeitraum von 25 Jahren garantiert. Betreiber, deren Gesamtleistung unter 50 Megawatt liegt, können im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Ausschreibungen des Ministeriums für Industrie, Tourismus und Handel eine Vorabzuteilung des Einspeisetarifs beantragen. Die Solaranlage muss die Anforderungen eines der drei in der Tabelle aufgeführten Segmente erfüllen. Zusätzlich wird eine Bankgarantie über 500 Euro je Kilowatt benötigt – bei Anlagen unter 20 Kilowatt Spitzenleistung 50 Euro je Kilowatt. Wenn der Einspeisetarif vorab zugeteilt worden ist, hat der jeweilige Anlagenbetreiber bis zu zwölf Monate Zeit, die Anlage zu bauen, in Betrieb zu nehmen und eine Dauerzulassung im Kraftwerksregister zu erhalten.
Nach jeder Ausschreibung werden die Tarife und die Deckelung entsprechend der Nachfrage angepasst: Wenn in einem Quartal über 75 Prozent der Quote eines bestimmten Segments erreicht worden sind, wird der Tarif für dieses Segment für das Folgequartal um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt, der auf Basis der Differenz zwischen Deckelung und Nachfrage kalkuliert ist; die jeweilige Deckelung wird um denselben Prozentsatz erhöht. Diese Tarifdegression ist pro Jahr auf zehn Prozent beschränkt. Wenn dagegen in zwei aufeinander folgenden Quartalen die für ein Segment erreichte Quote unter 50 Prozent liegt, kann der jeweilige Tarif erhöht werden, um die Nachfrage im Markt anzukurbeln. Wird die Deckelung für einen Anlagentyp (I oder II) in einem Quartal nicht erreicht, wird die nicht genutzte Kapazität im Folgequartal auf die Deckelung des anderen Typs aufgeschlagen.
Tarife nochmals gesenkt
Erst kürzlich wurde durch das Königliche Dekret 1011/2009 die Möglichkeit eingeräumt, Dachsolaranlagen von bis zu zehn Megawatt, statt wie bisher von höchstens zwei Megawatt, zu errichten. Bedingung: Der Stromverbrauch des dazugehörenden Gebäudes ist im Laufe des Jahres mindestens 95 Prozent der Zeit so hoch wie die von der Anlage produzierte Strommenge oder liegt sogar darüber. Die Auslegung dieser neuen Vorschrift ist nicht wirklich eindeutig; derzeit laufen noch Gespräche zwischen dem Ministerium und Vertretern der spanischen Solarindustrie.
Infolge der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben wurde der Tarif für Strom aus Freiflächenanlagen im Laufe der ersten drei Quartale 2009 bereits auf 29,1 Eurocent je Kilowattstunde gesenkt, ein Minus von über neun Prozent. Die vierteljährliche Deckelung wurde schrittweise aufgestockt, um so von den nicht genutzten Quoten für Dach- und gebäudeintegrierte Anlagen (GIPV) profitieren zu können.
Quote nicht erreicht
Bei den eingereichten Anträgen für Anlagen des Typs I wurden größtenteils weniger als 50 Prozent der vierteljährlichen Quote erreicht. Das zeigt, dass der spanische Solarmarkt noch keine Möglichkeit gefunden hat, die in Dach- und GIPV-Anlagen steckenden Potenziale auch wirklich auszuschöpfen, und dass die Gesetze einer Änderung bedürfen.
Die spanische Energiekommission (CNE) arbeitet bereits auf dieses Ziel hin und bemüht sich – wie ursprünglich im Königlichen Dekret 1578/2008 gefordert – die administrativen Hürden beim Bau von Solaranlagen des Typs I abzubauen. Ihr Vorschlag an das zuständige Ministerium: ein einfacheres Verfahren, um administrative Bearbeitungszeiten für Niedrigvolt-Solaranlagen und PV-Anlagen auf Wohnhäusern auf nur einen Monat zu verkürzen. Derzeit sind sechs Monate üblich.
Im Moment ist es nämlich tatsächlich noch so, dass man für eine Fünf-Kilowatt-Dachanlage den gleichen bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen muss wie für eine Bodenanlage mit zehn Megawatt Leistung.
Spanische Einspeisetarife und Marktdeckelungen für PV-Anlagen | |||
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Typ der Solaranlage/Untertyp | Tarif[€ct/kWh] | Jährliche Deckelung [MW] | Vierteljährliche Deckelung [MW] |
Typ I.1 Dach/GIPV≤ 20 kW | 34,0 | 26,7 | 6,67 |
Typ I.2 Dach/GIPV20 kW ≤ 2 MW | 32,0 | 240,3 | 60,08 |
Gesamt Typ I | 267 | 66,75 | |
Typ II Boden ≤ 10 MW | 32,0(29,1)1 | 133(233)2(193)3 | 33,25(58,25)2(48,25)3 |
Gesamt | 400(500)2(460)3 | 100(125)2(115)3 | |
Quelle: Eclareon1Derzeitiger Einspeisetarif für Anlagen des Typs II, entsprechend den Ergebnissen der Ausschreibung für Q3 2009; 2Erhöhte Deckelungen, nur für 2009; 3Erhöhte Deckelungen, nur für 2010 |
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