Recht auf Zukunft

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Man kann es auch so machen wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier: Er bekam für sein sogenanntes Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 vom Bundesverfassungsgericht eine schallende Ohrfeige und bedankte sich anschließend noch dafür mit einer Lobeshymne auf das Urteil aus Karlsruhe.

Dieses Urteil sei „groß und bedeutend“ sowie „epochal für den Klimaschutz und für die Rechte der jungen Generation. Und es sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“

Für wie dumm hält dieser CDU-Politiker, der auch mal Umweltminister war, eigentlich seine Wählerinnen und Wähler? Genau diese Art von heuchlerischer Politik muss in diesem Superwahljahr abgewählt werden. Altmaier steht bisher für Klimaverschmutzung und nicht für Klimaschutz.

Er steht auch für den Kohleausstieg 2038, der nach diesem Urteil praktisch passé ist. Gerade CDU und CSU haben das, was Karlsruhe jetzt fordert, immer als „Planwirtschaft“ diffamiert. Dabei geht es um die Zukunft und um die Freiheitsrechte der nächsten Generationen, hat das oberste deutsche Gericht jetzt festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass die Bundesregierung klar benennt wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll.

Verantwortung für künftige Generationen

Dabei verweist das Gericht auf Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere…“ Eigentlich müsste das selbstverständlich sein, ist es aber für die jetzige große Koalition nicht. Und vor allem nicht für die regierenden Christen. Ein Skandal.

Der Staat, so das Bundesverfassungsgericht, dürfe der Erderwärmung nicht tatenlos zusehen. Doch Konzerninteressen waren dieser Großen Koalition fast immer wichtiger als die Zukunft der jungen Generation. Mit dem Karlsruher Urteil werden die Paris-Ziele (es darf nicht wärmer werden als deutlich unter zwei Grad, gemessen an 1850, möglichst 1,5 Grad) in den Verfassungsrang erhoben.

Die Richter sehen die Gefahr, dass die junge Generation unverhältnismäßig belastet wird, wenn für den Klimaschutz nur getan wird, was bisher für 2030 beschlossen wurde. Das Bundesverfassungsgericht sieht sonst die Generationengerechtigkeit in Gefahr. Diese Begründung ist neu. Das ist eine politische und juristische Revolution.

Damit fordert ein höchstes Gericht weltweit erstmals eine Zukunftspolitik, die diesen Namen auch verdient. Die heutige Bundesregierung muss jetzt schon ihre Energie-, Verkehrs-, Bau- und Landwirtschaftspolitik für die nächsten Jahrzehnte so definieren, dass damit der Weg zur Klimaneutralität schneller und effektiver als bisher gelingen kann.

Die Kläger – Vertreter der Fridays for Future-Bewegung, 15 Jugendliche aus Pellworm und anderen vom Klimawandel betroffenen Regionen wie Bangladesch und Nepal – sind begeistert von diesem Urteil. Endlich und erstmals hat ein Gericht den jungen Menschen von heute ein „Recht auf Zukunft“ zugestanden.

Beschämend für die Politik

Für die Politik beschämend, weil dieses Recht selbstverständlich sein sollte. Dieses Urteil ist insofern wirklich historisch als es Rückenwind für die gesamte Umwelt- und Klimabewegung bringt. Jetzt ist sogar dem Kohlepolitiker Armin Laschet zuzutrauen, dass er  noch zum Klimaschützer wird. Verbal zumindest hat sein Parteifreund Peter Altmaier schon die Kurve genommen. Nur: Wie glaubwürdig ist das?

— Der Autor Franz Alt ist Journalist, Buchautor und Fernsehmoderator. Er wurde bekannt durch das ARD-Magazin „Report“, das er bis 1992 leitete und moderierte. Bis 2003 leitete er die Zukunftsredaktion „Zeitsprung“ im SWR, seit 1997 das Magazin „Querdenker“ und ab 2000 das Magazin „Grenzenlos“ in 3sat. Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte auf www.sonnenseite.com. —

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