Zypries kündigt Mieterstrom-Verordnung an

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Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben sich Vertreter der Koalition aus Union und SPD am Donnerstag auf eine gezielte Förderung von Vor-Ort- und Quartiersversorgung von Mietern mit Solarstrom verständigt. Noch im Frühling solle eine entsprechende Gesetzesinitiative starten. Eine Bestätigung dafür lieferte auch derAuftritt der neuen Bundeswirtschaftsministerin, Brigitte Zypries (SPD), auf dem gestrigen BEE-Neujahrsempfang in Berlin. Auch sie versprach, dass der Mieterstrom kommen solle und sich die Koalition auf Eckpunkte geeinigt habe.

Auf Anfrage von pv magazine erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, dass sich die Koalitionsfraktionen auf Eckpunkte geeinigt hätten, "die Mieterstrom künftig zielgenau mit einem Mieterstromzuschlag vergütet". "Dieser soll sich an der Vergütung bei der Einspeisung (abzüglich eines Abschlags) orientieren. Zugleich soll gewährleistet sein, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von einer Förderung auch tatsächlich profitiert." Auf dieser Grundlage wolle das Bundeswirtschaftsministerium "nun zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten", so der Sprecher weiter. Ziel sei es, diesen noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Der BSW-Solar begrüßte den Vorstoß, zugleich zeigte er sich, ob der fehlenden Details zurückhaltend. „Es wird nun jedoch von der konkreten Ausgestaltung der Gesetzesinitiative abhängen, ob die Energiewende damit endlich auch Einzug in die Innenstädte halten kann“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. „Es ist höchste Zeit, dass auch Mieter von preiswerten Solarstromangeboten profitieren können. Lokal erzeugter Solarstrom schont das Klima und verringert den Bedarf an neuen Stromleitungen. Das Gesetz kann zudem dazu beitragen, dem Solarmarkt in Deutschland neuen Schwung zu verleihen“, so Körnig weiter.

In den vergangenen Tagen war von verschiedenen Seiten, darunter dem BSW-Solar, Greenpeace Energy, Polarstern und den Verbraucherschützern, eine schnelle Umsetzung der im EEG 2017 vorgesehenen Verordnung zur Besserstellung von Mieterstromprojekten gefordert worden. Es geht dabei um eine Gleichstellung mit dem Eigenverbrauch, der bei Photovoltaik-Anlagen ab zehn Kilowatt Leistung mit 40 Prozent EEG-Umlage belastet wird. Bei Mieterstromprojekten muss derzeit noch die volle EEG-Umlage von derzeit 6,88 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden. Damit seien solche Modelle derzeit eher unattraktiv.

Ende Januar hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie vorgelegt. Darin enthalten waren auch zwei Vorschläge zur Förderung von Mieterstrom. Zum einen könnten entsprechende Modelle indirekt gefördert werden, zum Beispiel über eine Reduktion der zu zahlenden EEG-Umlage, wie diese beim Eigenverbrauch von Solarstrom schon üblich ist. Zum anderen sei auch eine direkte Förderung in Form einer Vergütung für Mieterstrom denkbar, heißt es in der Studie. (Sandra Enkhardt)

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