Wirtschaftsministerium legt Entwurf für Photovoltaik-Ausschreibungen vor

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen „Entwurf eines Eckpunktepapiers für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ erarbeitet. Am Donnerstag hatte es zu diesem Thema ein Treffen im Ministerium mit Ländervertretern gegeben. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die Rechtsverordnung für das Pilotverfahren für Ausschreibungen möglichst schnell auf den Weg bringen. Sie soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Im kommenden Jahr ist das Testverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geplant, dass dann Erkenntnisse liefern soll, um die Förderung Erneuerbarer ab 2017 komplett auf Ausschreibungen umzustellen.

„Die Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien von einem System der administrativ festgelegten Einspeisevergütungen und Marktprämien auf Ausschreibungen stellt die größte Veränderung im Fördersystem für erneuerbare Energien seit der Einführung des EEG dar“, heißt es in dem Papier, das pv magazine vorliegt. Als wesentliche Ziele der Umstellung auf Ausschreibungen wird das kostengünstigere Erreichen der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien benannt. „Dies soll durch die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe erfolgen. Hierfür entscheidend ist das Vorliegen einer Knappheitssituation und von Wettbewerb auf dem entsprechenden Markt“, heißt es zu den Zielen der Ausschreibungen weiter. Nun geht es darum das Ausschreibungsdesign im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu testen. In dem Entwurf sind erste Parameter definiert worden. Dabei solle ein einfaches, transparentes und verständliches Ausschreibungsmodell entwickelt werden, dass sich auch auf die anderen Erneuerbaren übertragen lasse. Es gehe darum, die Höhe des „anzulegenden Werts“ für die Marktprämie auszuschreiben. Dies sei das einzige Zuschlagkriterium. Die Teilnehmer der Ausschreibung müssten die Menge der installierten Menge benennen, für die sie eine Förderberechtigung erhalten wollten und dafür einen Wert bieten.

Maximal soll die Größe der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 25 Megawatt beschränkt werden. Damit würde die derzeit bestehende Fördergrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von zehn Megawatt etwas angehoben. „Die Vergrößerung soll kosteneffizientere Projekte ermöglichen. Eine gänzliche Aufhebung der Flächenbegrenzung wurde geprüft, hätte aber unter Umständen negative Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation und könnte im Einzelfall zu Problemen beim Landschafts- und Umweltschutz führen“, heißt es in dem Entwurf. Bei den möglichen Flächen strebt das Bundeswirtschaftsministerium eine ergebnisoffene Debatte an. Möglich sei alles von einem vollständigen Wegfall der Beschränkungen bis hin zu zusätzlichen Beschränkungen.

Das Ausschreibungsvolumen will das Bundeswirtschaftsministerium auf 600 Megawatt pro Jahr ausdehnen. Im Koalitionsvertrag war für die Pilotphase noch von jährlich 400 Megawatt Photovoltaik-Freiflächenanlagen die Rede. „Hintergrund sind die derzeit noch fehlenden Erfahrungen über die Realisierungsrate bei den bezuschlagten Projekten. Es ist damit zu rechnen, dass nicht alle bezuschlagten Projekte auch tatsächlich realisiert werden können. Eine Abschätzung der nicht realisierten Projekte ist derzeit kaum möglich, daher sollte die ausgeschriebene Menge etwas höher angesetzt werden“, heißt es im Entwurf. Allerdings soll die Menge an realisierten Freiflächenanlagen auf den Gesamtzubau bei der Photovoltaik angerechnet werden, nach dem sich dann auch die Degression der Solarförderung richtet.

Als Ausschreibungsverfahren schlägt das Ministerium ein „statisches Pay-as-Bid“-Modell für den Anfang vor. In jeder Ausschreibungsrunde könne der Bieter einmalig ein verdecktes Angebot abgeben, dass er dann nachträglich nicht mehr verändern können. Den Zuschlag erhalten jene Gebote, die den kostengünstigsten Preis bieten, insofern die ausgeschriebene Menge überschritten werde. Es solle „mehrmals im Jahr, mindestens aber zweimal“ eine Ausschreibung geben, heißt es im Entwurf weiter. Zudem sollte ein „ambitionierter Höchstpreis veröffentlicht werden“, um überteuerte Gebote auszuschließen. Die Bundesnetzagentur soll die Ausschreibungen vornehmen.

Im Entwurf enthalten sind auch Strafen, sofern Freiflächenanlagen nicht realisiert werden, die einen Zuschlag erhalten haben. Dabei soll es ein zweistufiges Verfahren geben, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Wer seine Photovoltaik-Anlage nicht binnen 18 Monaten nach Erhalt des Zuschlags in Betrieb nehme, müsse mit einer Strafzahlung, einer Absenkung der Förderhöhe oder einer Kürzung des Förderzeitraums rechnen. Die Strafe solle dabei nach Abhängigkeit des Verschuldens differenziert werden. „Wenn 24 Monate nach der Zuschlagserteilung die Anlage nicht oder nur teilweise realisiert worden ist, sollte die Förderberechtigung ganz bzw. für den nicht realisierten Teil entzogen werden und der Bieter muss eine Geldstrafe zahlen. Die Höhe der Geldstrafe ist noch zu konkretisieren“, heißt es im Entwurf weiter. Zugleich solle aber auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Förderberechtigung frühzeitig zurückzugeben.

Das Bundeswirtschaftsministerium will in Kürze nach pv magazine-Informationen das Konsultationsverfahren eröffnen. Bis zum 22. August können dann die Verbände und Institutionen ihre Stellungnahme abgeben. (Sandra Enkhardt)

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