Verwaltungsaufwand für Industrieprivilegien steigt

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Anhörung der Länder und kommunalen Spitzenverbände sowie Zentral- und Gesamtverbände zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung eingeleitet. Im Zuge der EEG-Novelle waren die Industrieprivilegien für energieintensive Unternehmen neu geregelt worden. Dies war zuvor auch mit der EU-Kommission ausgehandelt worden, die wegen der weitreichenden Industrieausnahmen ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland im Dezember 2013 eingeleitet hatte. Das Ministerium muss nun einräumen, dass mit der Neuregelung wohl nicht nur die Entlastung für die Industrie bei einem Volumen von fünf Milliarden Euro bleiben wird, sondern auch noch die Verwaltungskosten deutlich steigen werden.

Die Anträge der Industrie werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieser sei seit 2013 vollständig gebührenfinanziert. Im Zuge der Neuregelung werde der Gebührenaufwand von bislang rund sieben Millionen Euro auf künftig jährlich 12,75 Millionen Euro steigen. „Mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung steigt der administrative Aufwand beim BAFA und dem BMWi als Fachaufsichtsbehörde deutlich an, da die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien vorgegebenen Kriterien eine detailliertere Prüfung insbesondere der Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen sowie deren Bruttowertschöpfung verlangen, als dies nach der bisherigen Regelung der Fall war“, heißt es dazu aus dem Ministerium. Gabriel hatte bereits in der EEG-Debatte die Kritik der Grünen an den gestiegenen Verwaltungskosten zurückgewiesen, da sie komplett von den antragsstellenden Unternehmen getragen würden.

Nun mus das Bundeswirtschaftsministerium aber eben die Gebührenverordnung an diese Kostensteigerung anpassen, „damit auch weiterhin die begünstigten stromintensiven Unternehmen und Schienenbahnen selbst den Aufwand finanzieren, der durch die Begrenzung ihrer EEG-Umlage entsteht“. Die Gebührensätze würden insgesamt angehoben. Es gelte dabei aber weiter der Grundsatz, dass die Unternehmen, die am stärksten von den Ausnahmeregelungen profitieren, den größten Beitrag zur Deckung der Kosten tragen müssten. Die Gebührensätze sollten zudem noch differenzierter ausgestaltet werden als in der Vergangenheit, hieß es weiter.

Länder und Verbände haben nun die Möglichkeit, bis zum 14. Juli zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Er soll dann – wie auch die EEG-Novelle – Anfang August in Kraft treten. Die geänderten Gebühren könnten damit bereits bei der Prüfung der diesjährigen Anträge gelten. (Sandra Enkhardt)

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