VDMA mahnt zur Sorgfalt bei Photovoltaik-Ausschreibungen

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Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems) ruft zur Sorgfalt bei den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf. „Der Systemwechsel hin zu wettbewerblichen Bedingungen ist gut und kann Innovationen fördern. Wir haben aber in anderen Märkten auch gesehen, dass ein schlecht gemachtes Ausschreibungssystem eine gute Entwicklung abwürgen kann“, sagt Gerd Krieger, stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbandes VDMA Power Systems. Es brauche verlässliche Rahmenbedingungen, um neue Kraftwerksprojekte und Anlagenparks sinnvoll zu planen und abzusichern. „Die Anlagenhersteller müssen besser heute als morgen abschätzen können, wie künftig die Auswahlkriterien aussehen, nach denen der Zubau von erneuerbarer Energie realisiert wird“, so Krieger weiter. Der VDMA Power Systems warnt trotz wachsender Ungeduld vor einem vorschnellen Handeln: Ein „übereilter, wenig durchdachter Ausschreibungsmodus“ wäre gerade für die Technologieanbieter auf ihrem Heimmarkt schmerzlich.

„Wir haben wechselhafte Jahre hinter uns. Mal versetzen uns die ungewissen Rahmenbedingungen in eine Starre, mal halten Vorzieheffekte die ganze Wertschöpfungskette auf Trapp. Eine seriöse Entwicklung des Systemwechsels mit klar definierten Zeiträumen und Meilensteinen bringt die Chance, dieses Auf und Ab zu beenden“, sagte Krieger. Der VDMA habe die Ausschreibungsverordnung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen konstruktiv und kritisch begleitet. „Die Ausschreibungen und das neue Strommarktdesign müssen ein Erfolg werden. Etwas anderes können wir uns auch als Technologieführer in Deutschland nicht leisten“, so Krieger weiter.

Für einen Erfolg der Ausschreibungen müssen nach Ansicht des Verbands verschiedene Elemente beinhaltet sein. Erstens müssen die Ausbauziele bis 2020 für die verschiedenen Erneuerbaren erreicht werden. Zweitens müsse der Einsatz innovativer Technologien angereizt werden. Drittens müssten Ausschreibungen die spezifischen Besonderheiten der Technologien berücksichtigen, die sich auch auf die Kosten, die Planungs- und die Bauphasen von Projekten auswirkten. Daher könnten die Photovoltaik-Pilotausschreibungen auch nur sehr begrenzt auf andere Technologien übertragen werden. Der vierte Punkt sei, dass der administrative Aufwand für die Ausschreibungsteilnehmer niedrig gehalten werden müsse, um die Akteursvielfalt zu wahren und weiterhin eine Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu wahren.

Am Mittwoch wird das Kabinett voraussichtlich die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) verabschieden. Mitte Januar hatte das Bundeswirtschaftsministerium nach wochenlangen Abstimmungen den Referentenentwurf vorgelegt. Die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll es demnach schon am 15. April geben. Dies ist aber nur machbar, wenn die Verordnung in den kommenden Tagen in Kraft gesetzt wird. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Vorlage liefern für eine komplette Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien auf Ausschreibungen bis 2017. (Sandra Enkhardt)

pv magazine veranstaltete kürzlich ein Webinar zur geplanten Freiflächenausschreibungsverordnung. Rechtsanwältin Margarethe von Oppen erklärte die wichtigsten Eckdaten und beantwortete zahlreiche Nachfragen der Teilnehmer. Die Aufzeichnung des Webinar erhalten Sie gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 35 Euro unterwww.solarpraxis.de.

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