VDE|DKE will Runden Tisch für Produktnorm von Photovoltaik-Balkonmodulen

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Rund 20.000 Haushalte haben in Deutschland nach Angaben der DGS bereits steckerfertige Photovoltaik-Anlagen installiert. Diese sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule befinden sich derzeit noch in einer rechtlichen Grauzone, da Normen fehlen. Einen ersten Schritt gab zur Klärung der Anforderungen für diese Mini-Photovoltaik-Anlagen gab es vor rund einem Monat, als ein Entwurf zur Ergänzung der Norm DIN VDE 0100-551 für die Anforderungen an die Installation vorgelegt wurde. Allerdings sei noch kein Projekt für eine Produktnorm gestartet worden, um die Anforderungen für die Balkonmodule festzulegen, monierte am Mittwoch der VDE. "Ohne Auftrag der Produkthersteller sind uns die Hände gebunden", sagte Verbands-Normungsexperte Jens Gayko. Der VDE|DKE setze nun auf Eigeninitiative und lud Hersteller und das zuständige Normungs-Gremium "Photovoltaische Solarenergie-Systeme" zu einem runden Tisch ein. Dort sollten dann konkrete Schritte zur Erarbeitung der fehlenden Produktnorm vereinbart werden.

Der VDE|DKE plane zudem weitere Aktivitäten für eine Beschleunigung des Normungsprozesses in den kommenden Wochen. So werde es etwa einen Workshop mit Experten aus Industrie, Energiewirtschaft und Handwerk geben. Ziel der Offensive sei es, die Anforderungen zu identifizieren, unter denen steckbare Mini-PV-Anlagen sicher betrieben werden können. Dann sollten zunächst auf nationaler, dann auf europäischer und möglichst auch auf internationaler Ebene einheitliche Regelungen gefunden werden. "Wir wollen, dass die Mini-PV-Anlagen im Haushalt genauso wie ein Fernseher ohne technische Fachkenntnisse angesteckt werden können und das ohne Einschränkungen beim Thema Sicherheit", sagt Gayko weiter.

Beim Ende August veröffentlichten Normenentwurf hatteMarcus Vietzke, Koordinator der AG Stecker-PV der DGS – Berlin Brandenburg e.V., im pv magazine-Interview kritisiert, dass damit nur wenige Fortschritte und eher noch neue Hürden für Balkonmodule verbunden seien. „Während in der restlichen EU, der Abschnitt 551.7.2 auch die Einspeisung in Endstromkreise – etwa über die übliche Haushaltssteckdose erlaubt, wird diese Möglichkeit in Deutschland nicht zugelassen, ohne sinnvolle Begründung“, sagte er. Auch in anderen Bereichen seien die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern nur unzureichend berücksichtigt worden. Auch bei der Sicherheit sieht er keine besonderen Gefahren. „Die Sicherheitsbedenken sind für die kleinen Anlagen bereits ausgeräumt. Für jedes Argument, das bisher gegen die Anlagenklasse vorgebracht wurde, gibt es anerkannte Untersuchungen, die die Unbedenklichkeit bescheinigen“, sagte Vietzke. (Sandra Enkhardt)

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