Union lehnt Solarparks auf Ackerflächen ab

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Das Bundeswirtschaftsministerium will nach eigenem Bekunden noch in diesem Monat einen Entwurf für das Ausschreibungsmodell bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorlegen. Bislang gibt es nur den Entwurf eines Eckpunktepapiers und die Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen dazu. Ein wichtiger Punkt beim künftigen Design sind die Flächenkategorien. Beim Entwurf des Wirtschaftsministerium war alles offen – von noch stärkeren Restriktionen bis hin zur zur völligen Freigabe. Nun haben sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig zu Wort gemeldet. Sie lehnen es im Namen der Unionsfraktion kategorisch ab, dass künftig wieder Solarparks auf Ackerflächen gebaut werden dürfen. Bei einem Ausschreibungsvolumen von jährlich bis zu 600 Megawatt würde der Landwirtschaft im Jahr bis zu 1200 Hektar wertvolle Ackerfläche verloren gehen. „Und dies ist nur der Anfang: Denn der Pachtanteil der Höfe liegt heute im Schnitt bei über 50 Prozent. Das Ausschreibungsverfahren wird womöglich dazu führen, dass sich viele Verpächter künftig für eine PV-Anlage auf ihrem Acker entscheiden. Damit gewinnt der Flächenverlust für die aktiven landwirtschaftlichen Betriebe eine zusätzliche Dynamik“, begründen Holzenkamp und Gerig ihre Ablehnung.

Innerhalb der Solarbranche gibt es einen breiten Konsens, dass die Politik im Zuge der Ausschreibungen zusätzliche Flächen für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewähren müsse. Seit der EEG-Novelle 2012 sind die erlaubten Flächen stark reglementiert. „Ohne eine Flächenöffnung werden wir kein Anziehen des Marktes sehen. Dabei sollte es eine diskriminierungsfreie Flächenkulisse geben, auch in Zusammenhang mit anderen Energieträgern. Die Planungshoheit sollte dabei bei den Gemeinden liegen, und es sollte keine Planungsdirektive aus Berlin geben“, fordere etwa Bernhard Beck, Geschäftsführer von Belectric, im Interview mit pv magazine. René Mono von der Stiftung 100 Prozent erneuerbar hält es ebenfalls für sinnvoll, etwa „minderwertige Ackerflächen“ wieder für die Photovoltaik freizugeben. Allerdings sollten diese dann von Bürgerenergieanlagen belegt werden dürfen, nicht unbedingt an die großen Projektierer gehen. Ein Interessenausgleich mit dem Naturschutz sollte in jedem Fall immer gegeben sein, so Mono weiter.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsministeriums ebenfalls dafür aus, den Kommunen die Planungshoheit zu überlassen. Dann wären auch gesetzlich vorgeschriebene Flächeneinschränkungen verzichtbar. Der Verband fordert zudem gezielte Maßnahmen, um eine regionale Verteilung der Projekte sicherzustellen. Die meisten Solarparks seien bislang in Bayern und Ostdeutschland gebaut worden. Dieser Trend würde sich noch verstärken, wenn allein der Preis pro Kilowattstunde für den Zuschlag ausschlaggebend sein sollte. Bayern punktet mit seiner höheren Sonneneinstrahlung und Ostdeutschland durch geringe Pachtpreise. Im Sinne einer ausgewogenen geografischen Belastung der Verteilnetze sollte in den Ausschreibungen ein „steuernder Regionalfaktor“ enthalten sein, heißt es in der Stellungnahme des BSW-Solar weiter. (Sandra Enkhardt)

Mehr zum Thema Ausschreibungen und den aktuell umstrittenen Punkten finden Sie in unserer aktuellen Ausgabe im Artikel „Neue Chance oder Ende der Bürgerenergiewende?“

Auf dem Forum Solarpraxis am 27./28. November in Berlin können Sie mehr zum aktuellen Stand der Diskussion über das Pilotmodell für Ausschreibungen erfahren. Unter anderem Bernhard Beck wird dort über die neuen politischen Rahmenbedingungen sowie Perspektiven für neue Kraftwerke berichten. Mehr zum Programm finden Sie unterwww.solarpraxis.de.

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