Textilunternehmen klagen gegen EEG-Umlage

Teilen

Die Textilbranche in Deutschland will die EEG-Umlage, mit der unter anderem der Ausbau von Photovoltaik und Wind in Deutschland finanziert wird, zu Fall bringen. Mit drei Musterklagen, die nun nach einem Bericht des „Handelsblatts“ bei den Landgerichten in Stuttgart, Bochum und Chemnitz eingereicht sind, wollen sie eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der EEG-Umlage erreichen. Sie stützen sich dabei dem Gesamtverbands Textil und Mode zufolge auf ein Gutachten des Regensburger Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen, der die EEG-Umlage als eine unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet hat.

Der ursprüngliche Plan der Unternehmen sei es gewesen, wegen Nicht-Zahlung der EEG-Umlage eine Klage der Energieversorger zu bekommen und darüber die Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen. Nun hätten sie sich aber, um den Prozess schneller in Gang zu bringen dazu entschieden, die ausstehenden Zahlungen für die EEG-Umlage zu leisten und die Versorger auf Rückzahlung zu verklagen. Ein erster Verhandlungstermin sei bereits angesetzt, hieß es beim Verband, ohne ein genaues Datum zu nennen. Nach „Handelsblatt“-Angaben wird dieser im November sein. In rund zwei Jahren könnte sich dann auch das Bundesverfassungsgericht mit den Musterklagen beschäftigen, heißt es in dem Bericht weiter. 

„Produktion in Deutschland wird bestraft“, sagte Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands Textil und Mode, auf einer Pressekonferenz in Berlin. Dort präsentierten die klagenden Unternehmen Vowalon, Spinnweberei Uhingen und Textilveredlung Drechsel ihre Pläne. Sie wollen demnach mit ihrer Klage nicht nur die Interessen der Textilindustrie vertreten, sondern halten die derzeitige Verteilung der Lasten des EEG für nicht verfassungskonform.

Ein Hauptproblem der EEG-Umlage, bei der die Förderung von Erneuerbaren wie Photovoltaik und Wind auf den Strompreis umgelegt wird, ist, dass viele Industriebetriebe von der Zahlung ausgenommen sind oder nur einen niedrigen Satz zahlen müssen. Dabei hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Barrieren für Unternehmen, die als energieintensiv gelten und damit statt 3,59 nur 0,05 Cent pro Kilowattstunde EEG-Umlage zahlen müssen, immer weiter gesenkt. Gleichzeitig steigt damit die Last für die privaten Stromkunden und die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Auch mit dem Liquiditätspuffer für die Energieversorger wurden neue Kosten geschaffen, die in die EEG-Umlage einfließen, aber nichts mit dem Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland zu tun haben. Mitte Oktober werden die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr veröffentlichen. Derzeit gibt es immer wieder Spekulationen, dass sie von 3,59 auf fünf Cent pro Kilowattstunde steigen könnte. Diese Erhöhung nutzen die Gegner des EEG – wie der Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) oder EU-Energiekommissar Günther Oettinger – um eine Abschaffung des Gesetzes und damit ein Ende der Förderung von Photovoltaik, Wind und Biomasse in Deutschland zu fordern. Bislang erstreckt sich die erwartete Bandbreite der EEG-Umlage 2013 von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber zwischen 3,66 bis 4,74 Cent je Kilowattstunde. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.