Sunways strebt übertragene Sanierung an

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Die zweite Insolvenz der Sunways AG könnte in einer übertragenen Sanierung enden. Der Photovoltaik-Hersteller aus Konstanz teilte nun mit, dass es voraussichtlich nicht zu einem Planinsolvenzverfahren kommen werde. Dieses hatte der Vorstand von Sunways nach eigenen Aussagen zunächst beim Insolvenzantrag am 21. März angestrebt. Inzwischen seien aber Gespräche mit potenziellen Investoren fortgeführt worden, an denen auch der vorläufige Insolvenzverwalter beteiligt gewesen sei. Diese hätten nun dazu geführt, dass eine übertragene Insolvenz wahrscheinlicher sei als ein Planinsolvenzverfahren. Die Folge wäre, dass die Börsennotierung in ihrer heutigen Form nicht erhalten bliebe.

Derzeit seien die Aktien von Sunways im regulierten Markt an der Frankfurter Börse zugelassen. „Wegen Kündigung des Vertrages läuft die Handelsunterstützung durch einen so genannten Designated Sponsor zur Sicherung des fortlaufenden Handels auf Xetra mit Wirkung zum 9. April 2014 aus“, wie das Photovoltaik-Unternehmen mitteilte. Es werde davon ausgegangen, dass die Deutsche Börse den fortlaufenden Handel der Aktionen zu diesem Zeitpunkt einstellen werde.

Eine übertragene Sanierung würde bedeuten, dass die Vermögensgegenstände von Sunways an eine andere juristische oder natürliche Person übertragen werden. Die gesunden Teile des Unternehmens würden dabei in eine neue Gesellschaft übertragen, die sich dass als Auffanggesellschaft bezeichnet und den Geschäftsbetrieb fortführen würde. Die derzeitigen Schulden der Sunways AG blieben in diesem Fall dann aber bei der alten Gesellschaft. Die Auffanggesellschaft könnte schuldenfrei starten. Auf diesem Weg wird der Erhalt der Mehrzahl der Arbeitsplätze angestrebt. Eine übertragene Gesellschaft muss allerdings von den Gläubigern gebilligt werden.

Vor dem erneuten Insolvenzantrag hatte Mitte August 2013 das Amtsgericht Konstanz die vorläufigen Insolvenzverfahren gegen die Sunways AG und die Sunways Production GmbH aufgehoben. Die Insolvenz war auf Antrag von Banken im April 2013 angeordnet worden, nachdem die Banken dem Photovoltaik-Unternehmen vorzeitig die Kreditlinien gekündigt hatten. Sunways konnte sich während des ersten Insolvenzverfahren einen Vergleich mit den Banken erzielen. Dieser sah vor, dass das Photovoltaik-Unternehmen bis Ende November 2013 zunächst 5,6 der 7,6 Millionen Euro zurückzahlen muss. Eine weitere Million Euro sollte dann im August 2015 fällig werden. (Sandra Enkhardt)

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