Spanien: rückwirkende Einnahmekürzungen für Betreiber vermutlich verfassungskonform

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In Spanien hatte die Regierung im Jahr 2013ein Gesetz verabschiedet, das die Einspeisevergütung für bereits installierte Solaranlagen abgeschafft und durch einen Mechanismus ersetz hat, der den Betreibern eine Rentabilität von 7,39 Prozent sichern sollte. Gelichzeitig wurde eine Steuer auf den Eigenverbrauch verabschiedet. Beides bedeutet in der Realität eine rückwirkende Kürzung der Einnahmen.

Dagegen hatten mehr als 500 Betreiber vor dem obersten Gerichtshof geklagt. Dieser hat am 23. Dezember seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetze angemeldet und mitgeteilt, sie vor das Verfassungsgericht zu bringen.

Das ging anscheindend schneller als gedacht. Bereits einen Tag nach der Entscheidung des obersten Gerichtshofs hat das spanische Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus (Minetur) eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach der das Verfassungsgericht eine Klage der Region Murcia gegen die Gesetze abgewiesen hat. Das Ministerium gab allerdings keine Details bekannt und auch das Verfassungsgericht hat seine Entscheidung noch nicht veröffentlicht.

Das Ministerium hat jedoch gleich angemerkt, dass das Urteil Kriterien für die zukünftigen Klagen in dieser Sache aufstellt und „damit die Reform der Regierung bestätige“. (Maria Rosado, zusammengefasst und übersetzt von Michael Fuhs)

Der Artikel basiert auf Artikeln der englischsprachigen pv magazine global und der spanischsprachigen pv magazine Latinoamérica Newsseiten:– Spain's Constitutional Tribunal gives a bitter Christmas gift to solar producers– Spain's Supreme Tribunal questions whether removal of the feed-in tariff was constitutional– España: Tribunal Constitucional da amargo regalo navideño a productores solares– Tribunal Supremo español duda que la supresión de la tarifa fotovoltaica sea constitucional– La región española de Murcia recurrirá la reforma energética– El gobierno español deroga el RD 661/2007 y el RD 1578/2008

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