Smart Meter Rollout hat begonnen – Was nun?

Teilen

Eine Umfrage unter 1.000 Befragten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommt zu dem Schluss, dass nur acht Prozent der Befragten wissen, was genau ein Smart Meter ist. 68 Prozent haben noch nie davon gehört. So könnten viele Verbraucher vom anstehenden Zählertausch überrascht werden. Denn die alten Ferraris-Zähler werden nun schrittweise durch intelligente Messsysteme ersetzt, die den Stromverbrauch in Echtzeit messen.

Es sei dringend erforderlich, dass Verbraucher rechtzeitig und umfassend über den bevorstehenden Zählerwechsel informiert werden, meint Johanna Kardel, Energieexpertin beim vzbv. Schließlich seien damit auch zusätzliche Kosten für die Betroffenen verbunden. Ob die möglichen Vorteile der neuen Technologie die Mehrkosten kompensieren werden, sei bisher fraglich. „Der Smart Meter-Einbau allein spart keine Energie. Erst eine Verhaltensänderung bewirkt eine Einsparung, erklärt Kardel. Dafür mussten die Information aber auch ansprechend aufbereitet sein und konkrete Handlungsempfehlungen beinhalten. „Außerdem gibt es die versprochenen variablen Tarife bislang nicht – das muss sich ändern“, so Kardel.

Folgen für Photovoltaik vorerst noch unklar

Seit Beginn 2017 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden verpflichtend. Mit der Umrüstung soll begonnen werden, sobald die Technik am Markt verfügbar ist.

Das Gleiche gilt auch für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung. Ab dem Jahr 2018 können auch kleinere Neuanlagen mit Leistungen zwischen ein und sieben Kilowatt in die Pflicht genommen werden. Ein Problem bei der Umsetzung der Smart Meter-Pflicht für Photovoltaik-Anlagen ist aber, dass derzeit noch keine Fernsteuertechnik für intelligente Messsysteme am Markt erhältlich ist. Der Smart Meter-Einbau bringt also bislang in punkto Steuerbarkeit der Anlagen keinen Mehrwert, erklärt Johanna Kardel auf Nachfrage von pv magazine. „Die entsprechende Steuerbox gibt es noch nicht und wird auch in diesem Jahr nicht mehr erhältlich sein.“ Was das nun für Betreiber von Solaranlagen bedeutet, sei noch unklar. „Im Zweifel beginnt der Einbau später.“

Ab 2020 soll die Verbrauchsgrenze noch einmal abgesenkt werden, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Dann sind schon Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden betroffen. Die Kosten dafür sollen dann nicht mehr als 100 Euro pro Jahr betragen.

Für Haushalte mit einem geringeren Verbrauch sei der Einbau freiwillig, so der Bundesverband. Beim turnusmäßigen Zählertausch bekämen diese Haushalte trotzdem eine moderne Messeinrichtung, die aber keine Daten übertragen kann. Trotzdem könnten auch solche Haushalte zwangsweise mit Smart Metern ausgerüstet werden, wenn es ihr Vermieter oder zuständiger Messstellenbetreiber will.

Auf Datenschutz achten

Die technischen Sicherheitsvorgaben für Smart Meter sind grundsätzlich sehr hoch, meint Johanna Kardel. Es komme aber darauf an, dass diese auch eingehalten werden, denn Smart Meter würden auch Daten erheben, die Rückschlüsse auf Lebensstandard und Gewohnheiten zulassen. Wenn Verbraucher ihre Daten freiwillig an Dritte weitergeben möchten, sollten sie nach Ansicht von Kardel über die Konsequenzen und die Verwendung der Daten informiert werden und einen angemessenen Gegenwert dafür bekommen. (Mirco Sieg)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.