Singulus beginnt Umsetzung des Schuldenschnitts

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Die Anfechtungsklagen der Anleihegläubiger und Aktionäre gegen die Beschlüsse für die Restrukturierung der Anleihe der Singulus Technologies AG sind wieder zurückgenommen worden. Daher sei nun mit der Umsetzung des Schuldenschnitts begonnen worden, teilte der Photovoltaik-Anlagenbauer aus Kahl am Main bereits Ende vergangener Woche mit. Mitte Februar hatte eine Mehrheit der Anleihegläubiger und Aktionäre für das vorgelegte Konzept gestimmt. Die darin vorgesehene Stundung der Zinsen für die Anleihe sowie der temporäre Verzicht auf Kündigungsrechte sei bereits umgesetzt worden. Der Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte sowie die Umsetzung der weiteren Kapitalmaßnahmen sollten demnächst folgen, hieß es bei Singulus.

Bereits im April 2015 legte der Singulus-Vorstand seine Pläne für einen sogenannten Schuldenschnitt (Debt-to-Equity-Swap) vor, mit dem er das Eigenkapital des Unternehmens wieder deutlich stärken will. Es ist geplant, das Grundkapital herabzusetzen und danach eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vorzunehmen. Die Anleihegläubiger haben dabei die Möglichkeit, ihre Anteilsscheine in Aktien zu tauschen. Im Januar dieses Jahres empfahl der Vorstand dann dem Alternativkonzept der Anleihegläubigerin Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF zuzustimmen. Damit rechnete sich das Unternehmen größere Erfolgsaussichten für eine Zustimmung aus. Das Grundkonzept für die Restrukturierung blieb dabei gleich nur einzelne Änderungen etwa bei der Ausgestaltung der Verzinsung, der beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten oder der Besicherung waren dort enthalten. Der Singulus-Vorstand hatte immer wieder gewarnt, dass ohne eine Restrukturierung der Anleihe die Insolvenz bei dem Photovoltaik-Anlagenbauer drohe. (Sandra Enkhardt)

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