Singulus: Erste Gläubigerversammlung kann nicht über Schuldenschnitt beschließen

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Bereits am Samstag veröffentlichte die Singulus Technologies AG eine Mitteilung, dass sie davon ausgehe, dass die erste Gläubigersammlung am Montag nicht beschlussfähig sein wird. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Anmeldungen bei 16,6 Prozent. Das Quorum für die Beschlussfähigkeit beträgt aber 50 Prozent. Im Falle der Beschlussfähigkeit sollte die Versammlung am Montag zügig beendet werden. Allerdings wolle der Vorstand kurz das Konzept des geplanten Schuldenschnitts vorstellen. Am 15. Februar sind die Anleihegläubiger nun zu einer zweiten Versammlung eingeladen. Dann liegt das Quorum für die Beschlussfähigkeit nur noch bei 25 Prozent. Noch vor diesem Datum wolle Singulus Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr vorlegen, hieß es weiter.

Der Photovoltaik-Anlagenbauer mit Sitz in Kahl am Main steckt tief in der Krise. Kurz vor Weihnachten hatte der Vorstand sein Restrukturierungskonzept für die Anleihe vorgelegt und dies auch mit dem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abgestimmt. Singulus plant einen Debt-to-Equity-Swap, dem allerdings die Gläubiger und Aktionäre zustimmen müssen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist dazu für den 16. Februar vorgesehen.

In der Einladung an die Gläubiger heißt es, dass die geplante Restrukturierung der Anleihe die einzige Möglichkeit sei, um eine bilanzelle Sanierung zu erreichen und hinreichende Liquidität sicherzustellen. Die Umsetzung des Schuldenschnitts „ist daher nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands der einzig gangbare Weg, eine ansonsten drohende Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden“. (Sandra Enkhardt)

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