Schneckenspuren und Browning: Zwei Hersteller ohne Kulanz – Schwarze oder weiße Schafe?

Teilen

Ein Installateur aus Süddeutschland hat gleich zweimal schlechte Erfahrungen mit Solarmodulen unterschiedlicher Hersteller gemacht. Etwa ein Viertel der Module des einen Herstellers entwickelte nach der Installation in einer 400-Kilowatt-Dachanlage Schneckenspuren. Im zweiten Fall verfärbten sich die Folien von rund 50 Modulen eines anderen Herstellers in einer 25-Kilowatt-Dachanlage mit insgesamt rund 140 Modulen deutlich braun.

Auch wenn die Anlagenleistung bisher nicht beeinträchtigt ist, hält der Installateur solche Mängel für sehr ärgerlich. „Wenn sich das herumspricht, ist das nicht nur ein Imageschaden für den Hersteller, sondern auch für mich als den Installateur, der die Module verbaut hat“, sagt er. „Ich werde nie wieder ein Modul von einem dieser beiden Hersteller anbieten. Das ist für mich sonnenklar.“

Fall 1: Schneckenspuren

Im ersten Fall handelt es sich um eine Photovoltaik-Dachanlage mit rund 400 Kilowatt Leistung, die im Jahr 2010 errichtet wurde. Etwa ein Jahr nach der Installation der Module eines chinesischen Herstellers zeigten sich bei einer routinemäßigen Anlagenbegehung die ersten Schneckenspuren, also dunkel verfärbte Streifen auf den Zellen einzelner Solarmodule. Solche Schneckenspuren können Experten zufolge unterschiedliche Ursachen haben. Oft entstehen sie entlang von Zellbrüchen und Mikrorissen in den Solarzellen. Ein Leistungseinbruch ist im hier beschriebenen Fall auch nach fünf bis sechs Jahren Betriebszeit nicht bemerkbar, sagt der Installateur. Insgesamt sind rund ein Viertel der Module betroffen, schätzt der Installateur. Vorerst handele es sich nur ein optisches Problem, aber es stelle sich schon die Frage, was in den kommenden zehn bis 15 Jahren passiert.

Das ist der fünfte Teil unserer Serie „Her mit den schwarzen Schafen“, in der wir dazu aufrufen, uns Erfahrungen mit Modulherstellern zu schildern. Wir behandeln die Einreichungen vertraulich und wollen dazu beitragen, konstruktive Lösungen zu finden. Ausführlich werden die Fälle auf unserem Roundtable am 26.11. diskutiert. Sie können sogar ein iPhone gewinnen. Mehr Informationen und die anderen Folgen der Serie zu Steckerproblemen und Hotspots finden Sie hier.

Nachdem der Installateur die länglichen dunklen Verfärbungen bemerkt hatte, verständigte er den verantwortlichen Importeur und Großhändler, der ihm die Module verkauft hatte. Das geschah auch innerhalb der erweiterten fünfjährigen Produktgarantie des Herstellers. Der Händler reagierte und nahm Kontakt mit dem Hersteller auf. Dies führte dazu, dass fünf betroffene Module abmontiert und zum Hersteller geschickt werden sollten, damit die die Mängel beurteilen konnte. Mit den Montage-, Verpackungs- und Versandkosten musste der Installateur in Vorkasse gehen und hat diese – dies sei schon vorweggenommen – nie erstattet bekommen.

Schneckenspuren_3_klein

Nach der Untersuchung der betroffenen Module erklärte der chinesische Hersteller dem Händler, dass die optischen Veränderungen nicht von der Produktgewährleistung abgedeckt würden und daher auch kein Grund zum Austausch bestehe. Dies teile der Händler dem Installateur mit. Auf einen Tausch der Module auf Kulanzbasis ließen sich weder der Hersteller noch der Großhändler ein. „Mit dem chinesischen Hersteller konnten wir nicht verhandeln, weil der jede direkte Kommunikation abgelehnt hat“, berichtet der Installateur. Der Großhändler habe sich immer nur auf die Auskunft des Herstellers berufen. Der nächste Schritt wäre gewesen zunächst einen Gutachter zu beauftragen und dann einen Rechtsanwalt einzuschalten. „Aufgrund der hohen Kosten und der geringen Erfolgsaussichten, haben wir das dann aber gelassen.“

Fall 2: Braun verfärbte Modulfolien

Beim zweiten Fall handelt es sich um eine Photovoltaik-Dachanlage mit rund 25,5 Kilowatt Leistung, die im Jahr 2010 errichtet wurde. Etwa drei Jahre nach der Inbetriebnahme, stellte der Betreiber fest, dass sich die weiße Folie, die an der Vorderseite der Module zwischen den einzelnen Solarzellen zu sehen ist, bei etwa einem Drittel der rund 140 installierten Module braun verfärbte. Der Kunde war mit der bräunlichen Färbung unzufrieden. Da dies nur einen Teil der Module betraf, war der Farbunterschied im Kontrast zu den anderen Modulen sehr augenfällig, berichtet der Installateur. Ob auch die Rückseitenfolie der Module betroffen war, könne er nicht sagen, da er die Module dafür damals nicht abmontieren wollte.

Browning_klein

„Man sah die Verfärbungen an der Vorderseite sehr deutlich. Daher haben wir Fotos davon gemacht und diese zum verantwortlichen Händler geschickt.“ Die vom Hersteller gewährte Produktgarantie betrug fünf Jahre, der Mangel war also innerhalb dieser Zeit aufgetreten und auch rechtzeitig beanstandet worden. Anhand der Fotos kam der Hersteller jedoch zu dem Schluss, dass keine leistungsmindernden Mängel vorlägen und es sich deshalb nicht um einen technischen Mangel handele. Daher lehnten sowohl der Hersteller als auch der Großhändler die Bereitstellung von Ersatzmodulen oder andere Ersatzleistungen schlicht ab. Auch in diesem Fall sah der Installateur aus Kostengründen davon ab, Gutachter und Rechtanwalt einzuschalten und rechtliche Schritte einzuleiten. Zum Glück für den Installateur hat sich auch der Kunde mit der Situation abgefunden. Beide haben den Fall seit dem ruhen lassen.

Das wünscht sich der Installateur

„Von weltweit agierenden Herstellern würde ich erwarten, dass sie zu solchen Fehlern stehen und die Module auch bei starken optischen Mängeln austauschen“, sagt der Installateur. Selbst wenn die Produktgarantie solche Fälle nicht mit einschließt, könne der Hersteller auf Kulanzbasis helfen. „Es ist schließlich ein Makel, den der Hersteller verursacht hat. Er sollte solche Dinge daher schon aus eigenem Interesse aus der Welt schaffen, bevor das publik wird und ein Imageschaden für ihn entsteht.“ Ansonsten werde der Schaden für den Hersteller am Ende viel größer, als wenn er ein paar Module austauscht. Und auch den eigenen Imageschaden will der Installateur natürlich vermeiden, indem er nicht mehr bei diesen Herstellern kauft. Wenn ein Hersteller im Allgemeinen kulant reagiert, könne er dessen Produkte dem Kunden eher empfehlen. Wenn er aber gar nicht reagiert, hilft es aus seiner Sicht nur, den Anbieter zu wechseln.

Das sagt ein Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt Andreas Kleefisch, der sich unter anderem auf Solarrecht spezialisiert hat, bewertet die beiden Fälle auf Anfrage von pv magazine unterschiedlich. Da Schneckenspuren nicht grundsätzlich auf Leistungseinbußen hindeuten und auch sonst keine Folgen haben, geht Kleefisch davon aus, dass hier kein Anspruch auf Ersatz besteht. In den Garantiebedingungen stehe in der Regel nichts über die optischen Kriterien, die ein Modul zu erfüllen hat. Nur wenn zum Beispiel im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Installateur explizit festgelegt wird, dass auch die optische Beschaffenheit der Anlage als Kriterium gilt, könne man auf Ersatz pochen. Das sei aber selten der Fall und werde nur manchmal vereinbart, wenn Anlage sehr gut sichtbar ist, zum Beispiel auf einem Wohnhaus oder bei Fassadenanlagen.

Wenn es um braune Verfärbungen der Folie geht, also das sogenannte Browning, sei die Lage anders. Braune Verfärbungen deuten nach Erfahrung von Kleefisch oft auf einen Ablösungsprozess der Folie hin. Wenn dieser Zusammenhang besteht, handelt es sich um einen technischen Fehler und in diesem Fall könne der Betreiber auch Ersatz einfordern. Dann müsse der Browningeffekt aber schon innerhalb der Produktgewährleistung beanstandet werden, auch wenn sich die Folie bis dahin noch nicht gelöst hat oder Leistungseinbußen zu erkennen sind.

Nachvollziehbar findet Kleefisch, dass Installateure manchmal aus Kostengründen davor zurückschrecken, in solchen Fällen einen Gutachter und Anwalt einzuschalten. Er selbst habe schon in einigen Fällen geraten, darauf zu verzichten, insbesondere wenn die Anlage zu klein ist.

Sind Sie Modulhersteller oder Händler: Uns interessiert, wie Sie damit umgehen und ob sie die betroffenen Module ersetzen würden. Schicken Sie eine Email an fuhs(at)pv-magazine.com

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

2 comments

  1. Guten Morgen. Ein toller Kommentar das wirklich auf den Kopf des Nagels trifft.
    Ich bin auch ein Installateur und kann dies auch bestätigen. Hab genau so 2-3 Anlagen die das gleiche Problem aufweisen. Selbst meine eigene Hausanlage hat Schneckenspuren. Nach den Schneckenspuren kam jetzt auch ausfülle, wie Hotspots. Auch bei mir weigert sich die Lieferrand die defekte Modul auszutauschen. Im Gegenteil ich sollte andere Module kaufen und ein Solarage nachrüsten und das ganze auf meine Kosten. Auch mit den Versicherungen habe ich schon einiges erlebt. Ich wollte selber einmal ein Glasbruch melden. Nach Telefonat mit der Versicherung, war es mir nicht bekannt bis dato , dass es auch hier eine Hochstufung in der Versicherung gibt. Da die Module jetzt so billig auf dem Markt sind, rechnet sich es nicht auch wenn ich versichert bin, den Schaden bei meiner Versicherung anzumelden .

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.