Polen verabschiedet Einspeisetarife für kleine Photovoltaik-Anlagen

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Das polnische Parlament Sejm hat am Freitag das Erneuerbare-Energien-Gesetz final gebilligt und dabei die meisten Änderungen des Senats akzeptiert. Ehe es in Kraft tritt, muss der Präsident das Gesetz nun noch unterzeichnen und dann muss es im Gesetzblatt veröffentlicht werden, was voraussichtlich im März der Fall sein wird, wie Christian Schnell, Partner in der Kanzlei Solivan berichtet. Damit werde es dann Einspeisetarife für Mikro-Installationen bis zehn Kilowatt geben. Das Gesetz sehe vor, dass für Photovoltaik-Anlagen bis drei Kilowatt Leistung der Solarstrom mit 75 Polnischen Groschen, umgerechnet knapp 18 Cent je Kilowattstunde, vergütet werden soll. Bei Photovoltaik-Anlagen zwischen drei und zehn Kilowatt Kapazität soll die Solarförderung bei etwa 15,5 Cent je Kilowattsunde liegen. Sie ist damit höher als derzeit in Deutschland. Allerdings soll es eine Deckelung für diese Einspeisetarife bei insgesamt 500 Megawatt Anlagenleistung geben, wie Schnell unter Bezug auf das Gesetz berichtet. Dies könnte wiederum zu einem kurzfristigen Boom bei der Installation kleiner Photovoltaik-Anlagen führen, so dass der Deckel voraussichtlich schon im ersten Jahr erreicht werde.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes sind weitere Veränderungen vorgesehen, die dann bereits im März in Kraft treten könnten. So solle im Mai die Präqualifikation für ein Auktionssystem bei der Regulierungsbehörde URE beginnen. Diese habe dann 30 Tage Zeit, die Vollständigkeit der Unterlagen der Erneuerbaren-Energien-Anlagenbetreiber zu prüfen. Am 31. Mai wird dem Gesetz zufolge die polnische Regierung dann die Leistung und den Wert für die erste Ausschreibungsrunde für große EE-Anlagen und bis 15. Juni für EE-Anlagen bis einem Megawatt veröffentlichen. Anlagenbetreiber, die noch vom alten Zertifikatesystem profitieren wollen, müssen ihre Anlagen bis zum Jahresende ans Netz gebracht werden und den ersten Strom produzieren. Im Frühjahr 2016 soll es die erste Ausschreibungsrunde geben. Bis Ende 2017 will die polnische Regierung das Gesetz evaluieren und dann mögliche Änderungen vorschlagen, so Schnell weiter. (Sandra Enkhardt)

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