Polarstern fordert rasche Umsetzung der Verordnungsermächtigung für Mieterstrom

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Das Bundeswirtschaftsministerium betont in einer aktuellen Studie, dass das große Potenzial bei Mieterstrommodellen mit einer gezielten Förderung gehoben werden sollte. Dieses am Dienstag vorgelegten Papier von Prognos und der Kanzel Boos Hummel und Wegerich sei „ein grundsätzlich positives Signal, aber leider vor allem auch ein Spiel auf Zeit“, sagt Florian Henle, vom Ökoenergieanbieter Polarstern. Das Münchner Unternehmen setzt seit einiger Zeit Mieterstrommodelle um. Nach Ansicht von Henle sollte die Politik endlich „vom Diskutieren und Analysieren zum Handeln zu kommen“.

Im EEG ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, die die Option bietet, für Mieterstrommodelle die EEG-Umlagezahlungen auf 40 Prozent zu reduzieren und damit analog zum Photovoltaik-Eigenverbrauch aus Anlagen ab zehn Kilowatt Leistung zu gestalten. Dies sei „ein sehr wirkungsvolles und vor allem sofort umsetzbares Instrument, um Mieterstrom zu fördern, so dass alle profitieren, vor allem die Mieter“, erklärt Henle. „Die vage Empfehlung einer ‚differenzierten Mieterstromförderung’, wie sie in der Studie genannt ist, erscheint scheinheilig. Selbst wenn sie käme, profitierten vor allem die Investoren und nicht die Mieter“, so seine weitere Einschätzung.

Henle sieht in der reduzierten EEG-Umlage ein starkes, wirtschaftliches Argument für die Realisierung von Mieterstromprojekten. Allerdings gebe es bei kleinen Anlagen andere Herausforderungen und Kostenstrukturen, weshalb sich auch anders gefördert werden müssten. „Aber deshalb die Verordnungsermächtigung aufzuschieben oder zu ignorieren hilft nicht, das große Mieterstrompotenzial von größeren Gebäuden und ganzen Quartieren zu heben – gerade nicht mit Blick auf den Neubau“, so Henle weiter. Aus seiner Sicht ist es notwendig, dass Mieterstrommodelle „stärker gefordert und weniger gefördert“ würden. Auf diesem Weg würden auch keine zusätzlichen Förderkosten durch die Realisierung solcher Modelle entstehen.

Mit dem EEG 2014 hatte die Bundesregierung das solare Grünstromprivileg ersatzlos gestrichen. Auch dies ermöglichte einen Kostenvorteil für Mieterstrommodelle. Zugleich war auch in diesem Gesetz bereits eine Verordnungsermächtigung enthalten, die einen Ersatz schaffen sollte. Allerdings ist sie von der Politik nicht umgesetzt worden. „Es macht auch keinen Sinn, erst hohe Abgaben und Umlagen zu erheben und diese dann über zusätzliche Förderungen abzumildern“, sagt Henle. Außerdem sei Verlässlichkeit für eine funktionierende Förderung entscheidend. Mit Blick auf die Stop-and-Go-Förderung für Photovoltaik-Speicher sagt Henle daher auch: „Wenn, wie im letzten Jahr bei der KfW-Speicherförderung, die Förderung ausfällt, weil das Budget dafür aufgebraucht ist, kommt die Energiewende schnell wieder ins Stocken." (Sandra Enkhardt)

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