Photovoltaik-Mieterstrommodelle sind gutes Instrument zur Kundenbindung

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pv magazine: Pacht- und Mieterstrommodelle für PV-Anlagen werden oft als künftige Geschäftsfelder für Stadtwerke und Energieversorger genannt. Sehen Sie das auch so?

Florian Valentin (Foto): Pachtmodelle haben sich inzwischen als Geschäftsfeld für Stadtwerke und Energieversorger etabliert. Mieterstrommodelle sind hingegen noch eher selten. Der vergleichsweise hohe Vertriebsaufwand, der erforderlich ist, um Mieterstrommodelle umzusetzen, schreckt viele Unternehmen ab. Mit zunehmenden Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten dürfte diese Hemmschwelle jedoch sinken. Die Pflicht zur Zahlung der vollen EEG-Umlage seit dem EEG 2014 beeinträchtigt zudem die Wirtschaftlichkeit. Mit weiter sinkenden Stromentstehungskosten aus Photovoltaik-Anlagen dürften jedoch auch Mieterstrommodelle an Attraktivität zunehmen, zumal sie ein gutes Instrument zur Kundenbindung sind.

Seit der letzten EEG-Novelle sind gerade Mieterstrommodelle aber nicht mehr so einfach umzusetzen. Was sind die größten rechtlichen Fallstricke?

Der Wegfall des solaren Grünstromprivilegs hat sich, wie schon gesagt, empfindlich auf die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen ausgewirkt. Die um zwei Cent verminderte EEG-Umlage war wohl ein entscheidender Hebel für die Wirtschaftlichkeit. Aus rechtlicher Sicht sind im Wesentlichen die Pflichten von Energielieferanten aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu beachten, auch bei der Vertragsgestaltung. Hierbei handelt es sich jedoch um Know-how, das bei Stadtwerken und Energieversorgern bereits ausreichend vorhanden ist. Ansonsten ist die Vertragsgestaltung bei Mieterstrommodellen nicht von hoher Komplexität. An rechtlichen Fallstricken sollte es daher insgesamt nicht scheitern.

Gibt es denn noch praktikable Modelle, um Pacht- und Mieterstrommodelle umzusetzen? Worauf sollte man besonders achten?

Sowohl Pachtmodelle als auch Mieterstrommodelle können mit ausreichender rechtlicher Sicherheit umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür sind in Pachtmodellen geeignete Pacht- und gegebenenfalls Betriebsführungsverträge, sowie in Mieterstrommodellen die Stromlieferverträge. Der Teufel steckt hier allerdings im Detail. Pachtverträge müssen so ausgestaltet werden, dass sie rechtssicher dazu führen, dass der Anlagenpächter zum Betreiber im Sinne des EEG wird. Verfehlt der Vertrag dieses Ziel, ist die volle EEG-Umlage zu zahlen. Insbesondere müssen die typischen Betreiberrisiken vom Pächter übernommen werden. Abzuraten ist etwa von Regelungen, bei denen die Höhe der Anlagenpacht eng an den Stromantrag der Photovoltaik-Anlage gekoppelt ist. Denn in diesem Fall bleibt das Stromertragsrisiko, also ein typisches Betreiberrisiko, bei dem Verpächter. Es gibt allerdings noch eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen, die sachgerecht ausgestaltet werden müssen.

Es gibt zudem immer wieder Meldungen, dass Pachtmodelle als Finanzierungsleasing von der BaFin eingestuft werden. Wie kann man dies verhindern?

Nach einer Phase erheblicher Rechtsunsicherheit in der ersten Jahreshälfte 2015 besteht inzwischen eine tragfähige Basis dafür abzugrenzen, wo die Grenze zwischen einer „einfachen“ Anlagenpacht und Finanzierungsleasing verläuft. Es gibt letztlich zwei Wege: Zum einen liegt kein Finanzierungsleasing vor, wenn die „Gefahr des zufälligen Untergangs“ der Photovoltaik-Anlage nach dem Pachtvertrag beim Verpächter verbleibt. Ferner begründet der Anlagenpachtvertrag auch dann kein Finanzierungsleasing, wenn Vertragslaufzeit und Pachtzahlungen so bemessen werden, dass eine Vollamortisation der Anschaffungs- und Finanzierungskosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns nicht bereits während der Erstlaufzeit des Vertrages eintritt.

Das Interview führte Sandra Enkhardt.

Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Photovoltaik-Pachtmodellen und Mieterstrom für Stadtwerke und Energieversorger erfahren Sie in einem Webinar, das pv magazine/Solarpraxis in Kooperation mit der Kanzlei Bredow Valentin Herz am 24. September veranstaltet. Als Experte steht Rechtsanwalt Florian Valentin für Ihre Fragen zur Verfügung. Mehr zu den Inhalten und die Anmeldung finden Siehier.

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