Photovoltaik-Handelsstreit: Winaico nicht von Umgehungszöllen betroffen

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Vor einer Woche veröffentlichte die EU-Kommission Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle von 53,4 und 11,5 Prozent für kristalline Photovoltaik-Importe aus China, die zur Umgehung des geltenden Undertakings über Malaysia und Taiwan in die EU eingeführt wurden. Nach umfangreichen Prüfungen hatte Brüssel fünf Photovoltaik-Hersteller aus Malaysia und 21 Produzenten aus Taiwan von der Zahlung der Zölle ausdrücklich ausgenommen. Winaico ist einer der Produzenten, der der EU-Kommission nachweisen konnte, dass er die in die EU eingeführten Solarmodule auch wirklich in Taiwan und nicht in China gefertigt hat. Der taiwanesische Hersteller betonte am Freitag, dass er mit der EU-Kommission zusammengearbeitet hat, um den Nachweis zu erbringen. „Wir haben unsere Unschuld in dem anhaltenden Streit über Solarmodulimporte auf die europäischen Märkte bewiesen“, erklärte Sascha Rossmann, Vice Präsident Vertrieb bei dem taiwanesischen Hersteller, der bei der EU-Kommission unter dem Namen Win Precision Technology Co., Ltd. gelistet.

Aus der Veröffentlichung der EU-Kommission geht hervor, dass deutlich mehr Photovoltaik-Hersteller aus Malaysia und Taiwan einen Antrag auf Befreiung von den Zollzahlungen gestellt hatten. So hätten sich 14 Unternehmen aus Malaysia nach der Verfahrenseröffnung im Mai 2015 bei der EU-Kommission gemeldet. Neun davon beantworteten den übermittelten Fragebogen. Nach Prüfung befreite Brüssel schließlich die fünf Hersteller. Aus Taiwan meldeten sich nach EU-Angaben 28 Photovoltaik-Unternehmen und 21 erhielten dann die Befreiung (siehe Liste).

Die EU-Kommission hatte bei ihren Ermittlungen in dem Anti-Circumvention-Verfahren Belege dafür gefunden, dass chinesische Photovoltaik-Hersteller ihre Waren über Taiwan und Malaysia in die EU einführten, um auf diese Weise Mindestimportpreise und Einfuhrbegrenzungen zu umgehen. Demnach konnte sie starke Veränderungen bei den Handelsexporten aus China, Malaysia und Taiwan in die EU feststellen, womit für Brüssel der Verdacht der Umgehung bestätigt war. Die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf diese Einfuhren müssen bis Mai 2015 rückwirkend gezahlt werden.

Derzeit läuft eine Auslaufprüfung des Undertakings. Dieses Verfahren, das bis zu 15 Monate dauern kann, hat Brüssel Anfang Dezember 2015 eröffnet. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller fortgesetzt oder aufgehoben werden. Im Dezember 2013 verständigte sich Brüssel mit China auf ein Undertaking, in dem Mindestpreise und Einfuhrvolumen festgelegt wurden, und das von den großen chinesischen Photovoltaik-Herstellern anstelle der Importzölle akzeptiert wurde. In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission wegen verschiedener Verstöße bereits mehrere chinesische Hersteller ausgeschlossen. Zuletzt zog sich Trina Solar freiwillig von der Vereinbarung zurück und will den europäischen Markt nun mit Modulen beliefern, die in seinen Produktionsstätten außerhalb Chinas gefertigt worden sind. (Sandra Enkhardt)

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