Photovoltaik-Handelsstreit: Knappe Fristen bei der Auslaufprüfung

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Die EU-Kommission in Brüssel hat am vergangenen Samstag die Auslaufprüfung für das seit Dezember 2013 geltende Undertaking für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller eröffnet. Sie wird nun in den kommenden, maximal 15 Monaten prüfen, ob die derzeit geltenden Mindestimportpreise und Einfuhrbegrenzungen zum Schutz der europäischen Solarindustrie bestehen bleiben sollen oder beenden werden können. Aus dem veröffentlichten Dokument gehen einige Fristen hervor, die zur Eile drängen, wenn sich Unternehmen als sogenannte „interessierte Parteien“ an dem Verfahren beteiligen wollen.

Allerdings stellt sich dabei erst einmal die Frage, wie man zu einer interessierten Partei wird. Dazu müssen sich die Unternehmen oder Verbände per Mail an die EU-Kommission wenden. Sie müssten aufzeigen, dass sie direkt von den Auswirkungen der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen betroffen seien, sagte ein Sprecher der Kommission auf Anfrage von pv magazine. Sie müssten den kausalen Zusammenhang aufzeigen und einen gerechtfertigten Grund nachweisen, um als interessierte Partei an dem Verfahren teilnehmen zu können. Wie schnell diese Anträge dann von der EU-Kommission geprüft würden, konnte er aber nicht sagen. In der Ankündigung der Auslaufprüfung sind immerhin zwei E-Mailadressen angegeben. Für ausführende Hersteller, die mit ihnen verbundenen Einführer, ihre Verbände und Vertreter der betroffenen Länder gelte die MailadresseTRADE-SOLAR-DUMPING@ec.europa.eu. Unionshersteller, unabhängige Einführer, Zulieferer, Verwender, Verbraucher und die entsprechenden Verbände in der Union sollte ihre Sachen anTRADE-SOLAR-INJURY@ec.europa.eu senden.

Für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller gilt es laut am Samstag veröffentlichtem Dokument sich binnen 15 Tagen bei der EU-Kommission mit einem beantworteten Fragebogen zu melden, wenn sie an der Stichprobe für die Überprüfung der Maßnahmen teilnehmen wollen. Alle interessierten Parteien haben zudem die Möglichkeit, „weitere sachdienliche Informationen“ innerhalb von 21 Tagen zur Auswahl der Stichprobe zu übermitteln. Alle für die Stichprobe dann ausgewählten Hersteller müssten binnen 37 Tagen nach Bekanntgabe der Stichprobe den ausgefüllten Fragenbogen übermitteln. Dies müsse auch in elektronischer Form geschehen und werde andernfalls als mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit gewertet. Analog zu diesem Verfahren will die EU-Kommission auch eine Stichprobe von unabhängigen Importeuren, die Waren von China nach Europa einführen, bilden.

Die dritte Gruppe, die für die Auslaufprüfung gebraucht wird sind die Photovoltaik-Hersteller aus der EU. Für diese Unionshersteller habe die EU-Kommission eine vorläufige Stichprobe gebildet. Nicht berücksichtigte Hersteller könnten sich binnen 15 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (5.12.) bei der EU-Kommission melden. Nach der endgültigen Festlegung der Stichprobe müssten auch diese Hersteller die von Brüssel verschickten Fragenbögen binnen 37 Tagen beantworten.

Ferner geht aus diesem Dokument hervor, dass interessierte Parteien schriftlich und unter Angabe von Gründen eine Anhörung durch die untersuchenden Kommissionsdienststellen beantragen könnten. Wenn die Anhörung Fragen betreffe, die sich auf die Anfangsphase der Untersuchung beziehen, müsse der Antrag binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung des Dokuments gestellt werden. (Sandra Enkhardt)

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