Photovoltaik nun Teil des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg

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Am heutigen Mittwoch ist in Baden-Württemberg die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Kraft getreten. Damit steigt in dem Bundesland der Pflichtanteil für Ökowärme bei einem Heizungstausch von 10 auf 15 Prozent, wie das Solar Cluster Baden-Württemberg mitteilt. Zugleich sehe das novellierte Gesetz aber nun auch vor, dass die Vorgaben offiziell durch die Installation einer Photovoltaik-Anlage erfüllt werden könnten. Die neue Option ist sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude vorgesehen, wie der Verband weiter mitteilt. Er freut sich, dass der Gesetzgeber nun die Photovoltaik als Alternative gestattet.

Bislang waren Photovoltaik-Anlagen nicht Bestandteil des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg. „Für das Vorankommen der Photovoltaik im Land ist das eine gute Entscheidung“, erklärte Carsten Tschamber vom Solar Cluster. Nun könnte der Photovoltaik-Anteil am Strommix in dem Bundeslang wieder steigen. Auch für die Photovoltaik-Unternehmen und deren Beschäftigte sei es ein positives Signal.

Hauseigentümer, die die Gesetzesauflagen vollständig mit Photovoltaik erfüllen wollen, benötigen eine installierte Leistung von 20 Watt pro Quadratmeter Wohnfläche, wie der Verband als Faustregel erklärt. In Nichtwohngebäuden werde die Nettogrundfläche als Maßstab herangezogen. Ob der Strom eingespeist oder im Gebäude selbst verbraucht werde, spiele keine Rolle. Ältere Photovoltaik-Anlagen könnten angerechnet werden. Wenn Hauseigentümer weniger als 20 Watt pro Quadratmeter installieren, erfüllten sie das Gesetz nur teilweise und müssten die Photovoltaik mit anderen Maßnahmen, etwa einer Dämmung, kombinieren, heißt es weiter.

Nach Berechnungen des Solar Clusters würde den meisten Einfamilienhaus-Besitzern die Installation einer 2-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage genügen, um die Vorgaben des neuen Gesetzes zu erfüllen. Die Kosten dafür lägen bei rund 3000 Euro. Die Hausbesitzer könnten die Renditen ihrer Anlagen erhöhen, wenn sie einen Teil des erzeugten Solarstroms direkt selbst verbrauchten. „Über die Zeitspanne von 20 Jahren refinanziert sich die Investition mit einem Gewinn von bis zu 6 Prozent, wenn Stromverbrauch und Erzeugung aufeinander abgestimmt werden“, heißt es beim Solar Cluster Baden-Württemberg. Auch bei Photovoltaik-Anlagen zwischen vier und acht Kilowatt Leistung gebe es noch gute Gewinne für die Betreiber.

Bei Gewerbeimmobilien könnten sich auch Photovoltaik-Anlagen mit 100 Kilowatt Leistung und mehr rechnen. „Da die Last bei Firmen im Gegensatz zu Privatleuten meist nur tagsüber anfällt und sich das mit dem Solarstromertrag deckt, sind gewinnträchtige Eigenverbrauchsquoten von 70 Prozent ohne Speicherung möglich“, sagt Ralf Hofmann, Geschäftsführer des Wechselrichterherstellers Kaco New Energy. In Privathaushalten liege der Wert dagegen bei höchstens 30 bis 40 Prozent. Für die Erhöhung des Eigenverbrauchs könnten auch eine Kombination mit Photovoltaik-Speichern oder Wärmepumpen sinnvoll sein. Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Speichersystemen sieht man beim Solar Cluster aber erst in zwei bis drei Jahren. (Sandra Enkhardt)

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