Photon-Insolvenz: Alle Macht beim Gläubigerausschuss und beim Insolvenzverwalter

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Wenn Medienunternehmen insolvent gehen, führt das in der Regel durch die große Reichweite der Produkte zu großer Öffentlichkeit. Insolvenzexperte Frank Geiser von der Kanzlei Geiser & von Oppen erläutert einige offene Punkte der Insolvenz der Photon Europe GmbH. Es ist bereits eine neue Gesellschaft, die Photon Publishing GmbH gegründet worden, die in Zukunft die Magazine verlegen soll. Ob eine „übertragene Sanierung“ durchgeführt werden kann, steht aber noch nicht fest. Die Photon Publishing hat für die nächsten Tage eine Presseerklärung angekündigt.

Wenn eine GmbH Insolvenz anmeldet und ein Amtsgericht ein Verfahren einleitet, was geschieht dann?

Der Ablauf, den das Insolvenzgericht nach Eingang eines Insolvenzverfahrens einleitet, kann sehr unterschiedlich sein. Dennoch kann man sich an folgenden Eckpunkten orientieren. Erstens verschafft sich das Gericht einen Überblick über den Ernst der Lage und ordnet Maßnahmen an, die in der Regel darauf abzielen, die Masse zu sichern und  – soweit erfolgversprechend – den Betrieb bis zur endgültigen Klärung der Vermögens- und Liquiditätssituation sowie der Fortführungsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten. Zweitens, soweit Klarheit über die Vermögens und Liquiditätssituation sowie die Fortführungsperspektive besteht und die Gläubiger zu den erforderlichen Sanierungsbeiträgen willens und in der Lage sind, kann das insolvente Unternehmen mit Hilfe eines Insolvenzplans saniert werden. Gelingt dies nicht oder besteht daran kein Interesse, wird das noch vorhandene Vermögen zur (überwiegend „quotenmäßigen“) Schuldentilgung eingesetzt und das Unternehmen nach erfolgter Masseverwertung schlussendlich im Handelsregister gelöscht.

Muss der Insolvenzverwalter bis zu diesem Zeitpunkt schon wissen, wie viel Vermögen in Geld und Werten  vorhanden ist und muss er es veröffentlichen?

In der Regel gibt der Insolvenzverwalter den Gläubigern im sogenannten „ersten Berichtstermin“ einen Überblick über die Lage des Unternehmens. Eine Pflicht zur Veröffentlichung gegenüber der breiten Öffentlichkeit besteht nicht.

An welcher Stelle der Rangfolge der Schulden, die bedient werden, stehen Abonnenten und Angestellte?

Eine „Rangfolge“, wie sie seinerzeit noch die Konkursordnung vorsah, sieht die aktuell geltende Insolvenzordnung nicht vor. Vom Grundsatz her sind Forderungen von Abonnenten und Angestellten „im gleichen Rang“ zu behandeln. Angestellte genießen daneben aber den Vorteil des „Insolvenzgeldes“, auch „Insolvenzausfallgeld“ genannt.

Was muss man tun, um an Geld zu kommen?

In der Regel melden die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an.

Die Photon Europe GmbH, die die Magazine der Photon Gruppe herausgab, meldet Insolvenz an. Die Markenrechte gehören der Muttergesellschaft, Photon Holding. Die Muttergesellschaft gründet eine neue GmbH, die Photon Publishing GmbH, gibt ihr die Markenrechte, und alles geht weiter wie bisher. Ist es denn rechtens, dass so Gläubiger eventuell teilweise auf den Schulden sitzen bleiben? 

Sie sprechen den sogenannten Fall der „übertragenden Sanierung“ außerhalb eines Insolvenzplans an, der grundsätzlich zulässig ist und vielfach praktiziert wird. Ob die Photon Holding letztlich frei darin sein wird, so, wie von Ihnen skizziert, zu verfahren, wird maßgeblich von der Einschätzung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses abhängen.

Darf die Geschäftsführerin der insolventen Gesellschaft zeitgleich eine neue Gesellschaft gründen, die das gleiche Geschäft zum Unternehmenszweck hat, nämlich die Veröffentlichung von Fachmagazinen?

Die Geschäftsführerin des insolventen Unternehmens ist zunächst frei darin, eine neue Gesellschaft zu gründen, die mit „Veröffentlichung von Fachmagazinen“ den gleichen Unternehmenszweck hat. Ob dieses neue Unternehmen dasselbe Geschäft der insolventen Gesellschaft weiterbetreiben kann und ob die Geschäftsführerin überhaupt noch Geschäftsführerin einer GmbH sein darf, wird sich im Verlauf des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Die Fragen stellte Michael Fuhs.

Mittlerweile hat der zuständige Insolvenzverwalter Andre Seckler eine Pressemitteilung veröffentlicht. Demnach hat die neu gegründete Photon Publishing GmbH einen Teil der Vermögenswerte der Photon Europe GmbH übernommen und soll den Geschäftsbetrieb weiterführen. Der Gläubigerausschuss, der am 19. April tagt, muss dem Vertrag noch zustimmen. Mehr dazu lesen Sie morgen aufwww.photovoltaik.eu.

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