OLG Schleswig-Holstein: PV-Anlagenbetreiber muss 200.000 Euro Einspeisevergütung an Netzbetreiber zurückzahlen

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Der 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag entschieden, dass ein Netzbetreiber zu Recht die Rückzahlung von rund 200.000 Euro Einspeisevergütung von einem Betreiber einer Photovoltaik-Anlage verlangt. Dieser hatte seine Photovoltaik-Anlage verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Die Richter urteilten, der Netzbetreiber musste den Beklagten nicht deutlicher als dies geschehen ist, auf die Notwendigkeit der Anmeldung hinweisen, wie eine Sprecherin des OLG auf Anfrage von pv magazine erklärte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hätten die Richter aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Bereits im Juni hatte das Schleswig-Holsteinische OLG in einem ähnlich gelagerten Fall im Sinne des Rückzahlungsanspruchs des Netzbetreibers entschieden. Weitere Fälle zu diesem Themenkomplex seien bei dem Gericht anhängig, so die Sprecherin weiter. Der NDR berichtet, dass die Schleswig-Holstein Netz AG von insgesamt 240 Betreibern wegen der verspäteten Anmeldung ihrer Anlagen bei der Bundesnetzagentur Geld zurückverlangt. Es gehe dabei um eine Gesamtsumme von rund 3,8 Millionen Euro.

Bei dem Fall, der im Juni vor dem OLG entschieden wurde, ging es um den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, der seit Mai 2012 Solarstrom ins Netz einspeiste. Er habe gegenüber dem Netzbetreiber angegeben, seine Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet zu haben. Als der Netzbetreiber im Herbst 2014 feststellte, dass keine Anmeldung erfolgt sei, habe dies der Betreiber im November 2014 nachgeholt. Der Netzbetreiber fordert nun teilweise die bis November 2014 gezahlte Einspeisevergütung zurück, da der Betreiber wegen der fehlenden Anmeldung keine oder nur eine geringere Vergütung seines Solarstroms nach dem Marktwert verlangen können. Der Beklagte ist der Auffassung, dass der Netzbetreiber verpflichtet gewesen wäre, ihn auf die Meldepflicht und die Vergütungsrelevanz hinzuweisen. Diese wiesen die OLG-Richter nun in beiden Fällen zurück. Auch im Fall aus dem Juni wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und ist dort bereits eingereicht.

Jeden Monat werden Photovoltaik-Anlagen nachgemeldet, deren Installation Monate teilweise Jahre her ist, wie aus den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur hervorgeht. Dies betrifft nicht nur einzelne Anlagen, sondern einen beträchtlichen Teil der als neu gemeldeten Anlagen. Nach einer kleinen Anfrage der Linken waren es bundesweit allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4.499 Photovoltaik-Anlagen, die die Betreiber verspätet bei der Bundesnetzagentur angemeldet hätten. (Sandra Enkhardt)

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