NRW fördert größere Photovoltaik-Batteriespeicher

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Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt Nennleistung können jetzt Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn sie diese Anlage mit einem Batteriespeicher kombinieren. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft am Mittwoch mit. Der Verband versucht demnach seit einiger Zeit, Landesförderprogrammen für Solarstromspeicher zu initiieren – vorrangig für solche Speicher, die nicht bereits über die KfW gefördert werden. In NRW gebe es jetzt ein solches Landesförderprogramm im Rahmen des Programms „Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw; Bereich Markteinführung, Detailshier).

Gefördert werden dem Erlass zufolge stationäre Batteriespeicher in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als 30 Kilowatt Nennleistung. Dabei könne es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen worden sei. Weiterer Bestandteil der Förderung seien die Ausgaben für entsprechende Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers. Bezuschusst würden 50 Prozent der Ausgaben, pro Speicher liege die Obergrenze bei 75000 Euro.

Voraussetzung für die Förderung ist laut Erlass, dass die Leistungsabgabe der Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt für die Lebensdauer des Photovoltaiksystems für 15-Minuten-Werte bei Standardtestbedingungen auf 50 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage reduziert wird. Diese Verpflichtung bleibe auch nach Außerbetriebnahme des Speichersystems bestehen. Nebenbedingung sei, dass für die Batteriespeicher eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers für zehn Jahre vorliege. Dabei werde über den entsprechenden Zeitraum eine lineare jährliche Abschreibung angenommen. Pro Anlage könne nur ein Speichersystem gefördert werden. Hersteller von Batteriespeichern sowie Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen seien von der Förderung ausgeschlossen.

Wie der Bundesverband Solarwirtschaft weiter mitteilt, werde ein weiteres vergleichbares Förderprogramm in Kürze in Thüringen erwartet. Details dazu soll es in den kommenden Wochen geben. Auf Bundesebene sind bei der Speicherförderung die Mittel für den Tilgungszuschuss für dieses Jahr nahezu aufgebraucht. Die KfW musste daher einen vorläufigen Zusagestopp für das Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275) verkünden. (Petra Hannen)

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