Neues Ökostrom-Markt-Modell vorgestellt

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Die Ökostromanbieter Elekrizitätswerke Schönau (EWS), Greenpeace Energy und Naturstrom haben in Berlin ihr gemeinsam erarbeitetes Ökostrom-Markt-Modell vorgestellt. Sie reagieren damit auf die derzeit laufende Debatte über eine Reform des EEG. Dabei soll die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen eingeführt werden, gleichzeitig die Wege zur Vermarktung aber deutlich eingeschränkt werden. Die Stromanbieter wollen mit ihrem Modell nun sicherstellen, dass innerhalb dieser Direktvermarktung die Kunden mit hochwertigem Ökostrom aus Deutschland versorgt werden können, wie Thomas Banning, Vorstandschef der Naturstrom AG. Mit den derzeitigen Modellen werde zuviel Graustrom grün gewachsen. Mit dem Ökostrom-Markt-Modell könnte hingegen genauer definiert werden, aus welchen Anlagen der Ökostrom komme, der an die Kunden geliefert werde. Dies entspreche auch den Kundenwünschen, betonte Banning.

Naturstrom-Vorstand Oliver Hummel erklärte das Ökostrom-Markt-Modell. Es setze auf den Prozessen des Marktprämienmodells auf. So schließe der Betreiber einer Erneuerbaren-Energien-Anlage einen Vertrag mit einem Versorger und bekomme den Marktpreis für den gelieferten Strom. Die Differenz zur jeweils geltenden Einspeisevergütung werde ihm wie bislang vom Netzbetreiber erstatten, wodurch der Anlagenbetreiber keine Nachteile gegenüber dem Marktprämien-Modell habe, sagte Hummel. Der Unterschied sei aber, dass der Anlagenbetreiber seinen Strom nicht direkt an der Börse verkaufe, sondern eben an den Energieversorger. Gleichzeitig müssten Energieversorger, die an diesem Modell teilnehmen, bestimmte Bedingungen erfüllen, um auf diese Weise die grünen Eigenschaften des Stroms zu wahren, erklärte Hummel. Die erste Bedingung sei, dass sie eine sogenannte Ökostrom-Zahlung in Höhe von 0,25 Cent je Kilowattstunde an das EEG-Konto leisteten. Zweitens müsse sich der Energieversorger verpflichten eine bestimmte Menge an Ökostrom aus fluktuierenden erneuerbaren Energien – also Photovoltaik und Windkraft – an die Kunden zu liefern. Die Quote solle dabei mindestens der EEG-Quote bezogen auf den nicht-privilegierten Letztverbrauch entsprechen. In diesem Jahr wäre dies etwa 39 Prozent, so Hummel weiter. Falls es einen Überschuss an Photovoltaik- und Windstrom gebe, dann könne der Energieversorger diesen an andere Nutzer weitergeben oder an der Strombörse verkaufen. Wenn ihm dies nicht gelinge, müsse er eine Integrationszahlung von zwei Cent pro Kilowattstunde an das EEG-Konto leisten. Dies sei die dritte Bedingung des Modells. Wenn ein Energieversorger all diese Voraussetzungen erfülle, erhalte die entsprechenden Herkunftsnachweise für den grünen Strom.

Die Ökostromanbieter sehen in ihrem Modell eine Art Ersatz für das Grünstromprivileg, das aller Voraussicht nach gestrichen wird. Der Vorteil des Ökostrom-Markt-Modells sei, dass die EEG-Umlage in vollem Umfang gezahlt werde. Dadurch sei das System zumindest EEG-Umlagekosten neutral, könnte die Kosten aber sogar noch senken, sagte Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy. Außerdem würden über die Integrationszahlungen zusätzliche Anreize geliefert, dass Anlagenbetreiber und Energieversorger versuchten, Überschussmengen zu verhindern. Auf der einen Seite könnten damit Lastverschiebungsmodelle, aber auch Investitionen in Batteriespeicher gefördert werden. „Ökostrom aus Deutschland bekommt damit erstmals ein Preisschild“, sagte Keiffenheim weiter. Mit dem Modell werde zudem die Akteursvielfalt im Zuge der Energiewende gewahrt. Insgesamt sei es auch interessant für Stadtwerke, die ihren Kunden damit den Bezug des direkt vor Ort erzeugten Stroms aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen anbieten könnten. „Das Modell bringt die Energiewende in Deutschland voran“, betonte denn auch EWS-Vorstand Sebastian Sladek. Bei der Festsetzung der Ökostrom-Zahlung und der Integrationszahlung habe man sich an den Marktpreisen orientiert. Die Höhe der Zahlungen sei genau ausbalanciert worden, sagte Keiffenheim. Sladek ergänzte: „Die Zahlen sind aber nicht in Stein gemeißelt.“

Das Modell sei als Input für die laufende EEG-Debatte gedacht, sagte Banning. Allerdings ist den Vertreter der Ökostromanbieter bewusst, dass es aufgrund des knapp kalkulierten Zeitplans schwierig sei, dass Ökostrom-Markt-Modell noch in der EEG-Novelle zu integrieren. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung, die eine spätere Implementierung erlaube, wäre daher schon ein wichtiger Schritt, betonten die Vertreter. Sie hätten bereits im Bundesenergieministerium für ihren Vorschlag geworben, doch die Bundesregierung habe derzeit bei der Direktvermarktung eben andere Pläne. Die Vertreter der Ökstromanbieter wiesen aber zugleich daraufhin, dass sie Rechtsgutachten haben erstellen lassen, die zeigen, dass das Modell europarechtskonform ist. (Sandra Enkhardt)

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