Neue Gebührenordnung für Industrieprivilegien bei EEG-Umlage in Kraft

Teilen

Die Erste Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenordnung (BAGebV) ist am Dienstag in Kraft getreten. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Im Zuge der EEG-Novelle war mit der EU-Kommission eine Neuordnung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage ausgehandelt worden. Dies machten anschließend auch die Anpassung der Gebührenordnung notwendig, da es einen erhöhten administrativen Auswand bei der Genehmigungsbehörde gebe. Die Anträge für den privilegierten Letztverbrauch werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet. Die neuen Kriterien erforderten eine „detailliertere Prüfung insbesondere der Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen sowie deren Bruttowertschöpfung“, heißt es beim Ministerium. Der Verwaltungsaufwand werde daher von bislang rund sieben auf 12,75 Millionen Euro steigen.

2013 war die Finanzierung so umgestellt worden, dass die Bearbeitung der Anträge vollständig über die Gebühren für die Antragsteller finanziert wird. Die Kosten sollen auch weiterhin von den begünstigten Industrieunternehmen und den Schienenbahnen getragen. „ Dabei gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Antragsteller den größten Beitrag zur Deckung der Kosten zu leisten haben, die am stärksten von der Begrenzung der EEG-Umlage profitieren. Im Vergleich zur geltenden Gebührenverordnung werden die Sätze jedoch differenzierter ausgestaltet und so dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verwaltungsaufwand für die Begünstigung der stromintensiven Industrie stärker angestiegen ist als im Bereich der Schienenbahnen“, teilte das Wirtschaftsministerium zu der Änderung mit.

Angesichts des laufenden Beihilfeverfahrens gegen die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage durch die EU-Kommission hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) eine einvernehmliche Lösung mit Brüssel gesucht. Die Neuregelungen im EEG sind an die Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien der EU-Kommission angepasst. Experten gehen aber davon aus, dass sich das Entlastungsvolumen für die Industrie auch im kommenden Jahr wieder bei etwa fünf Milliarden Euro bewegen wird. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.