Netzbetreiber verweigert Anschluss von Solaranlage mit Eigenverbrauch

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Im Januar 2014 haben die Stadtwerke Burg eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von knapp 60 Kilowattpeak auf einer Schule in Elbe-Parey in Sachsen-Anhalt installiert. Der Solarstrom sollte zum Teil direkt vor Ort verbraucht werden, überschüssiger Strom sollte eingespeist werden. Nach Angabe der Stadtwerke wurden dabei alle technischen und rechtlichen Vorgaben eingehalten. Zudem sei eine Netzverträglichkeitsprüfung des zuständigen Netzbetreibers Avacon positiv ausgefallen und ein Vertrag zum Netzanschluss zwischen beiden Parteien abgeschlossen worden. Dennoch verweigert der Netzbetreiber nach Angabe der Stadtwerke Burg bis heute den Netzanschluss.

Laut den Stadtwerken lehnt Avacon einen Netzanschluss für Photovoltaik-Anlagen mit Überschuss-Einspeisung ab. Begründung: Versäume die Schule einmal, ihre Rechnung für die Reststromlieferung zu bezahlen, könne Avacon den Anschluss nicht mehr sperren, da er auch noch von Dritten – den Stadtwerken Burg – für die Stromeinspeisung aus der PV-Anlage bei Überschusserzeugung genutzt werde. (Auf eine diesbezügliche Anfrage von pv magazine hat sich der Netzbetreiber Avacon mittlerweile geäußert. Siehe Nachtrag unten)

Nun haben die Stadtwerke Burg beim Landgericht Braunschweig eine einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber beantragt. „Es blieb uns nichts anderes übrig“, sagt Alfred Kruse, Geschäftsführer der Stadtwerke Burg. Außergerichtliche Gespräche seien gescheitert. Zudem entstünden massive Ausfälle von Einnahmen, da kein Strom eingespeist werden könne. Unverständlich sei zudem, das Avacon eine zeitlich parallel errichtete Anlage gleichen Typs auf einem Verwaltungsgebäude derselben Gemeinde angeschlossen hat, den Anschluss der Anlage auf dem Schuldach aber verweigere.

Laut Alfred Kruse sieht auch die EEG-Clearingstelle die Stadtwerke im Recht. Sie schreibe: Netzbetreiber – hier die Avacon – sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Das gelte auch, wenn der erzeugte Strom primär für die Versorgung des Gebäudes bestimmt ist, auf dem die Anlage installiert ist, und nur der Überschuss ins Netz eingespeist wird. „Wir stehen quasi mit einer Leitung in der Hand vor dem Netz von Avacon. Und sie verweigert uns die nach dem EEG geschuldete Mitwirkung“, sagt Kruse. Das Verhalten von Avacon bezeichnet er als „schlicht geschäftsschädigend“. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei nun der einzig noch gangbare Weg gewesen, da „ein ordentliches Gerichtsverfahren in jedem Fall viele Monate gedauert hätte.“ (Mirco Sieg)

Nachtrag

Der Netzbetreiber Avacon stellt die Situation auf Nachfrage von pv magazine anders dar als die Stadtwerke Burg. Laut Avacon bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dem gewünschten Messkonzept der Stadtwerke Burg. Die Stadtwerke wünschten, dass auf einem Zähler zwei Mandanten geführt werden. Dem könne Avacon als Netzbetreiber nicht zustimmen, da sowohl dem Stromlieferanten als auch dem Einspeiser gegenüber gesetzliche Verpflichtungen bestünden, die bei der von den Stadtwerken angestrebten Variante nicht in jedem Fall gewährleistet werden könnten. Würde Avacon das von den Stadtwerken gewünschte Konzept umsetzen, wäre für den Fall der Notwendigkeit der Unterbrechung der Nutzung des Netzanschlusses nach § 24 StromNAV gleichzeitig auch die Einspeisung von Strom aus der EEG-Anlage unterbunden. Dies würde aber ein Verstoß gegen § 8 EEG darstellen. Da Avacon als Netzbetreiber sämtliche Kunden gleichbehandeln müsse, um nicht gegen das Diskriminierungsgebot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu verstoßen, dürfe es bei der Beurteilung auch keine Rolle spielen, dass der Nutzer in diesem Fall eine Gemeinde ist.

Avacon betont, von Beginn an Alternativen angeboten zu haben, mit denen das von den Stadtwerken geplante Betreiber-/Bezugsmodell hätte umgesetzt werden können, sodass die Anlage sofort angeschlossen worden wäre. Diese Alternativen seien aber von den Stadtwerken Burg ohne Begründung abgelehnt worden. Avacon halte die eigenen Vorschläge nach wie vor aufrecht und bedauere sehr, dass diese Situation entstanden ist. Den Vorwurf, ein Verhinderer der Energiewende zu sein, wie es in der Pressemitteilung der Stadtwerke Burg heißt, weißt der Netzbetreiber Avacon von sich. Im Netzgebiet von Avacon seien bereits mehr als 30.000 Photovoltaik-Anlagen an das Netz angeschlossen worden. Für die Integration von dezentralen Erzeugungsanlangen würden jährlich rund 150 Millionen Euro in die Infrastruktur investiert. Zudem beteiligt sich Avacon nach eigenen Angaben auch aktiv an Forschungsprojekten für die Energieversorgung der Zukunft.

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