Meyer Burger erhält weitere Millionenaufträge

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Die Meyer Burger Technology AG kann sich über weitere Aufträge für ihre DW 288 Series 3 Diamantdrahtschneidetechnologie freuen. Drei verschiedene asiatische Photovoltaik-Kunden hätten diese für insgesamt rund 19 Millionen Schweizer Franken (rund 17,7 Millionen Euro) geordnet, teilte das Unternehmen am Montag mit. Die Bestellungen würden und Inbetriebnahme schliessen die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der MAiA 2.1 Systemplattform einschliesslich der für die Massenproduktion geeigneten MB PERC-Technologie, SiNA-Zellbeschichtungsanlagen für die Herstellung hochwertiger Solarzellen sowie die Diamantdrahtsägentechnologie für die Waferproduktion einschließen. Die Auslieferung solle im zweiten Quartal beginnen. Sie wollten mit dem neuen Equipment die Effizienz und Qualität ihrer bestehenden Photovoltaik-Produktionsanlagen steigern, hieß es weiter.

Mitte des Monats hatte Solarworld bereits für acht Millionen Schweizer Franken die DW 288 Series 3 Diamantdrahtschneidetechnologie für seine Waferproduktion bei Meyer Burger bestellt. Insgesamt will der Photovoltaik-Hersteller einen zweistelligen Millionenbetrag in die Aufrüstung seiner Waferfertigung mit 500 Megawatt Jahreskapazität im sächsischen Freiberg investieren. Die Lieferung und Inbetriebnahme des neuen Equipments ist für das zweite Quartal geplant.

Meyer Burger erhielt zudem am vergangenen Freitag einen positiven Genehmigungsbescheid des Obergerichts des Kantons Bern. Dieses erlaubte die von der Gläubigersammlung im November 2016 beschlossenen Anpassungen der Bedingungen des 100-Millionen-Schweizer-Franken-Wandelanleihe. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt für die vollständige Umsetzung des umfassenden Rekapitalisierungsprogramms, hieß es bei Meyer Burger. Die Änderungen sehen die Streichung des Investor Put vor, der den Wandelanleihegläubigern das Recht gegeben hätte, die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe im September 2018 zu verlangen. Zudem sei der Zinssatz erhöht und der Wandelpreis reduziert worden. Das Urteil werde rechtskräftig, sofern in einer Frist von 30 Tagen keine Rechtsmittel eingelegt würden, hieß es weiter. (Sandra Enkhardt)

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