Meyer Burger: Gläubigerversammlung geht ersten Schritt zur Rekapitalisierung mit

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Anfang November hatte der Produktionsmittelhersteller Meyer Burger ein Rekapitalisierungsprogramm angekündigt – mit dem Ziel einer nachhaltigen Entschuldung bis zur fälligen Rückzahlung einer Wandelanleihe im Jahr 2020. Am Freitag haben nun die betroffenen Wandelobligationäre den beantragten Anpassungen der Bedingungen der Wandelanleihe zugestimmt. Damit sei die erste Bedingung zur Umsetzung des Rekapitalisierungsplans erfüllt, meldet das Unternehmen. Nun muss das Obergericht des Kantons Bern die Beschlüsse noch genehmigen.

Die Anleihensbedingungen sollen dahingehend angepasst werden, dass das Recht der Anleihensgläubiger auf vorzeitige Rückzahlung gestrichen wird. Außerdem soll der Zinssatz der Wandelanleihe rückwirkend ab dem 24. September 2016 von 4,0 auf 5,5 Prozent pro Jahr erhöht und der Wandelpreis reduziert werden.

Mit diesen Änderungen sollen verschiedenen Bedingungen verbunden sein. Zum einen soll das Aktienkapital der Gesellschaft erhöht werden. Zum anderen sollen die Laufzeiten der Kreditverträge (Garantielinie und hypothekarisch gesicherter Kredit) um je drei Jahre verlängert werden. Dazu soll es eine schriftliche Bestätigung der Vereinbarung zwischen den kreditgebenden Banken und Meyer Burger geben.

Als nächstes soll am 2. Dezember eine außerordentliche Generalversammlung von Meyer Burger stattfinden und in einer anschließenden Mitteilung über aktuelle Beschlüsse informiert werden. Der 16. Dezember wird voraussichtlich der erste Handelstag für die neuen Aktien von Meyer Burger sein. (Mirco Sieg)

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