Keine Gebote aus Deutschland bei dänischer Photovoltaik-Ausschreibung

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Die dänische Energieagentur hat die Zuschläge für die 20-Megawatt-Ausschreibung veröffentlicht, die auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit bis zu 2,4 Megawatt Leistung aus Deutschland geöffnet war. Insgesamt seien 36 Gebote mit einem Volumen von 79,45 Megawatt eingereicht worden, allerdings keines aus Deutschland. Neun Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit jeweils 2,4 Megawatt in Dänemark seien schließlich vergeben worden, teilt die Behörde am Montag auf ihrer Website mit. Die erfolgreichen Bieter erhielten über 20 Jahre eine fixe Prämie von 12,89 dänischen Ore – umgerechnet 1,73 Cent – pro Kilowattstunde zusätzlich zum Großhandelspreis für ihren Solarstrom. Die durchschnittlichen Photovoltaik-Marktpreise liegen Strommarktexperten zufolge derzeit bei 2,6 bis 2,9 Cent pro Kilowattstunde.

Die Ergebnisse der Pilotausschreibung zeigten, dass Photovoltaik in Dänemark mittlerweile mit den günstigsten Erneuerbaren konkurrieren könne, so die Energieagentur. Für die bezuschlagten Photovoltaik-Projekte mit insgesamt 21,6 Megawatt werde erwartet, dass etwa jährlich 2,8 Millionen dänische Kronen – knapp 376.500 Euro – Förderung fällig würden, wenn die Anlagen gebaut seien. Dies sei weit entfernt von den jährlich 8,0 Millionen dänischen Kronen (1,08 Millionen Euro), die ursprünglich als Kosten für die Ausschreibung erwartet wurden.

Die dänische Energieagentur geht davon aus, dass die Verträge mit den erfolgreichen Bietern noch vor Weihnachten unterzeichnet würden. Erst danach seien die Ergebnisse endgültig.

Im November veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten grenzüberschreitenden Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus Deutschland und Dänemark. Dabei gingen alle fünf Zuschläge nach Dänemark. Die Photovoltaik-Anlagen mit jeweils zehn Megawatt Leistung erhalten nach ihrer Fertigstellung eine Förderung von 5,38 Cent pro Kilowattstunde aus dem deutschen EEG. Die erfolgreichen Projekte sollen in Dänemark allesamt auf Ackerflächen installiert werden. Dies ist in Deutschland nicht zulässig. Der Bundesverband Erneuerbare Energien und der Bundesverband Solarwirtschaft sprachen deshalb auch von einem verzerrten Wettbewerb. Die grenzüberschreitenden Ausschreibungen sind eine Vorgabe der EU-Kommission. Aktuell muss Deutschland fünf Prozent seines Ausschreibungsvolumens für Projekte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten öffnen. (Sandra Enkhardt)

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